Hallo unbekannter Weise.

Aus rechtlicher Sicht, wie schon im vorherigen Beitrag umschrieben sind sollch Maßnahmen unter bestimmten Vorrausetzungen legetim, jedoch nicht immer Zweifelsfrei zu belegen. Wenn man mich persönlich fragen würde, empfände ich diese Vertragsstrafen + erhöhten Nutzungspreis gesetzlich sehr fragwürdig, vorallem dann, wenn es keinen Hinweis auf eine Sollche NutzungsBEDINGUNG gibt. Die in deinem Fall entscheidene Frage ist also: Gab es einen Hinweis ? (Schild, Aufschrift, Automaten usw.)
Zu sagen bleibt, wenn es jemand innerhalb von 10 Minuten geschafft hat dein Kennzeichen etc pp auf ein Blatt Papier zu bringen, hat dieser Jemand vermutlich auch Erfahrungen damit und wird auch ein Foto oder einen Zeugen für sein Unterfangen haben. Du kannst versuchen das ganze anzufechten, ob es wirklich Sinn macht ist fraglich, denn in den meisten Fällen geht das in die Hose und davon gab es schon Viele.