Hey,
ich kenne den Parkplatz selbst nicht, weiß demnach auch nicht, ob der Parkplatz deren Privateigentum ist. Falls dem aber so ist, gilt wohl das, was Thomas Hollweck, Rechtsanwalt,
hier formuliert hat.
Der Parkplatz [...] eines Supermarktes gehört zu dessen Eigentum, falls er die Immobilie nicht selbst lediglich angemietet hat. Es handelt sich nicht um öffentliches Straßenland, sondern um privaten Grundbesitz. Damit darf der Eigentümer innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen machen, was er möchte. Er kann seinen Kunden den Parkplatz kostenlos zur Verfügung stellen, hat aber auch die Möglichkeit, hierfür Parkgebühren zu verlangen. Er kann selbst festlegen, wie lange und zu welchen Gebühren ein Kunde auf dem Parkplatz parken darf.
Er hat aber auch – und jetzt kommen die Unternehmen der privaten Parkplatzkontrolle ins Spiel – die Möglichkeit, den gesamten Parkplatz zu verpachten. Das Unternehmen, das den Platz oder das Parkhaus pachtet, darf ab dem Moment der Pachtübernahme den Parkplatz zur eigenen Gewinnerzielung nutzen. Im Rahmen des Pachtvertrags darf die Parkplatzfirma anschließend Regeln für die Nutzung aufstellen und für einen Regelverstoß (Parkverstoß) Rechnungen stellen.
Es ist daher grundsätzlich erlaubt, einen Supermarkt-Parkplatz zu verpachten und einer anderen Firma zu gestatten, den Parkplatz zu überwachen und bei Regelverstößen Vertragsstrafen zu verlangen. Dabei müssen bestimmte rechtliche Grundsätze beachtet werden. Ist das nicht der Fall, so sind Rechnungen, Mahnungen, Gebühren etc. für die Nutzung des Parkplatzes bzw. einen Regelverstoß nicht gestattet.
[...]
Besteht auf dem jeweiligen Parkplatz ein Vertrag mit einer privaten Parkplatzkontrollfirma, und hat diese ganz besondere Nutzungsregelungen, so müssen diese sehr(!) deutlich an der Einfahrt des Parkplatzes gekennzeichnet werden.
(c) Rechtsanwaltskanzlei Thomas Hollweck - BERLIN -
Ich bin mir nicht sicher, ob der Parkplatz, von dem du schreibst, auch so behandelt wird, wie der Supermarktparkplatz. Aber stand denn an der Parkplatzeinfahrt ein solches Schild? Ein Beweisfoto ist übrigens nicht immer notwendig, wenn ein Zeuge plausibel darlegen kann, dass er zurechnungsfähig war, als er das Auto dort hat stehen sehen.