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Strafzettel von einer Privatfirma erhalten (contipark) - #2812771 - 07.09.2016, 18:55:45
Vicktori
​» Flupp

Registriert: 28.07.2008
Beiträge: 3.012
Ort: Niebüll
Dieser Beitrag wird von mir gepostet, da der User anonym bleiben möchte.


Vor ein paar Tagen war ich am Bahnhof ein Zugticket kaufen, da ich keinen Parkplatz fand und nicht so weit laufen wollte stellte ich mich direkt neben den Bahnhof auf eine Parkfläche die von der Firma Contipark aus Berlin betrieben wird.

Keine zehn Minuten später hängt ein Knöllchen an meiner Windschutzscheibe und ich werde aufgefordert sofort innerhalb von 10 Tagen eine Tagesgebühr, ein dreifachen (!) Stundensatz, sowie eine Vertragsstrafe + Mehrwertsteuer von insgesamt 36 Euro zu bezahlen. Auf dem Zettel steht mein Kennzeichen, meine Automarke + Farbe und ein nummerierter Zeuge. Laut Schrieb hab ich gegen die Ziffern 4-6 der dortigen Vertrags und Einstellbedingungen verstoßen.

Hat jemand Erfahrung mit denen schonmal gemacht? Darf eine solche Privatarmee eine so unglaublich hohe Strafe ausstellen? Und muss man überhaupt den Mist bezahlen, die sind ja nicht mal vom Ordnungsamt und müssten ja mehr Beweise erbringen wie z.B. Foto des Fahrzeuges am Parkplatz?

Erstmal abwarten und sich doof stellen, der dünne Kassenbon hat einfach irgendjemand von meinem Scheibenwischer entfernt ;-) und wenn ein Brief kommt (die müssen ja auch erstmal meine Adresse ermitteln) ein Beweisfoto anfordern?
_________________________
Dumme Frage, dumme Antwort :-D

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Re: Strafzettel von einer Privatfirma erhalten (contipark) [Re: Vicktori] - #2812775 - 07.09.2016, 19:15:41
MisteriousModerator

Registriert: 02.12.2011
Beiträge: 4.916
Ort: RLP
Hey,

ich kenne den Parkplatz selbst nicht, weiß demnach auch nicht, ob der Parkplatz deren Privateigentum ist. Falls dem aber so ist, gilt wohl das, was Thomas Hollweck, Rechtsanwalt, hier formuliert hat.

Zitat:
Der Parkplatz [...] eines Supermarktes gehört zu dessen Eigentum, falls er die Immobilie nicht selbst lediglich angemietet hat. Es handelt sich nicht um öffentliches Straßenland, sondern um privaten Grundbesitz. Damit darf der Eigentümer innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen machen, was er möchte. Er kann seinen Kunden den Parkplatz kostenlos zur Verfügung stellen, hat aber auch die Möglichkeit, hierfür Parkgebühren zu verlangen. Er kann selbst festlegen, wie lange und zu welchen Gebühren ein Kunde auf dem Parkplatz parken darf.

Er hat aber auch – und jetzt kommen die Unternehmen der privaten Parkplatzkontrolle ins Spiel – die Möglichkeit, den gesamten Parkplatz zu verpachten. Das Unternehmen, das den Platz oder das Parkhaus pachtet, darf ab dem Moment der Pachtübernahme den Parkplatz zur eigenen Gewinnerzielung nutzen. Im Rahmen des Pachtvertrags darf die Parkplatzfirma anschließend Regeln für die Nutzung aufstellen und für einen Regelverstoß (Parkverstoß) Rechnungen stellen.

Es ist daher grundsätzlich erlaubt, einen Supermarkt-Parkplatz zu verpachten und einer anderen Firma zu gestatten, den Parkplatz zu überwachen und bei Regelverstößen Vertragsstrafen zu verlangen. Dabei müssen bestimmte rechtliche Grundsätze beachtet werden. Ist das nicht der Fall, so sind Rechnungen, Mahnungen, Gebühren etc. für die Nutzung des Parkplatzes bzw. einen Regelverstoß nicht gestattet.

[...]

Besteht auf dem jeweiligen Parkplatz ein Vertrag mit einer privaten Parkplatzkontrollfirma, und hat diese ganz besondere Nutzungsregelungen, so müssen diese sehr(!) deutlich an der Einfahrt des Parkplatzes gekennzeichnet werden.

(c) Rechtsanwaltskanzlei Thomas Hollweck - BERLIN -


Ich bin mir nicht sicher, ob der Parkplatz, von dem du schreibst, auch so behandelt wird, wie der Supermarktparkplatz. Aber stand denn an der Parkplatzeinfahrt ein solches Schild? Ein Beweisfoto ist übrigens nicht immer notwendig, wenn ein Zeuge plausibel darlegen kann, dass er zurechnungsfähig war, als er das Auto dort hat stehen sehen.

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Re: Strafzettel von einer Privatfirma erhalten (contipark) [Re: Vicktori] - #2812780 - 07.09.2016, 19:48:09
xXSuperstefanXx
​Unscheinbar

Registriert: 23.08.2006
Beiträge: 1.571
Ort: Dessau
Hallo unbekannter Weise. :-)

Aus rechtlicher Sicht, wie schon im vorherigen Beitrag umschrieben sind sollch Maßnahmen unter bestimmten Vorrausetzungen legetim, jedoch nicht immer Zweifelsfrei zu belegen. Wenn man mich persönlich fragen würde, empfände ich diese Vertragsstrafen + erhöhten Nutzungspreis gesetzlich sehr fragwürdig, vorallem dann, wenn es keinen Hinweis auf eine Sollche NutzungsBEDINGUNG gibt. Die in deinem Fall entscheidene Frage ist also: Gab es einen Hinweis ? (Schild, Aufschrift, Automaten usw.)


Zu sagen bleibt, wenn es jemand innerhalb von 10 Minuten geschafft hat dein Kennzeichen etc pp auf ein Blatt Papier zu bringen, hat dieser Jemand vermutlich auch Erfahrungen damit und wird auch ein Foto oder einen Zeugen für sein Unterfangen haben. Du kannst versuchen das ganze anzufechten, ob es wirklich Sinn macht ist fraglich, denn in den meisten Fällen geht das in die Hose und davon gab es schon Viele.
_________________________
- Red like Roses -

Wichtig ist nicht der Fall, sondern die Landung.


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Re: Strafzettel von einer Privatfirma erhalten (contipark) [Re: xXSuperstefanXx] - #2812797 - 07.09.2016, 21:45:06
flou93
​Sinnfreies Geschlabber

Registriert: 05.04.2013
Beiträge: 3.427
Ort: Fulda
Hm, aus meiner Sichtweise finde ich dies eher nicht so kritisch.
Gehen wir mal von aus das es jetzt wirklich ein Privatparkplatz war, hier hat dann auch laut Schilderung des TE weder das Ordnungsamt noch die Polizei eine Handlung durchgeführt.

Es geht hier um eine offene Forderung von 36 Euro (ob der Preis moralisch anfechtbar/unverhältnismäßig ist weiß ich nicht) selbst wenn es ein Prozess geben sollte und es Aussage gegen Aussage steht, was liegt hier vor? Ein Kennzeichen und eine Beschreibung des Wagens, die kann man sich sonst wo herholen, wenn es hier kein Beweisfoto geben sollte finde ich stehen die Chancen sehr gut.

Und selbst wenn es ein Beweisfoto geben sollte... ganz nüchtern was Google sagt... in den Mahnungen werden lächerliche Drohungen verschickt es wird gleich ein Gerichtsvollzieher (natürlichohne vorherigen Mahnbescheid) dein Haus wegpusten usw.

Es ist eine zivilrechtliche Geschichte, selbst über Kontaktleute bei den Zulassungsstellen haben die nur den Halter - so und wer hat den Wagen nun wirklich gelenkt, wer war der Fahrer? Das muss auch bewiesen werden, das Auto stand nur einsam da, noch nichteinmal zehn Minuten. Und da hört es schon auf, ganz zu schweigen das sich die Halterdaten sehr wahrscheinlich nicht legal beschafft wurden, denn man glaubt es nicht es gibt auch sowas wie Datenschutz, und eine Zulassungsstelle Gericht, Staatsanwaltschaft oder was auch immer wird wegen einer Lappalie von 36 Euro da groß Theater anzetteln und Daten "offiziell" rausrücken? Es gibt Schlimmeres.

Ich finde auch nicht auf die Schnelle irgendein erfolgreiches Gerichtsurteil der Firma.
_________________________
Viele Grüße,
Flo

Jugendschutz-, MyChannel-, Profil-, Veranstaltungen-Team

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Re: Strafzettel von einer Privatfirma erhalten (contipark) [Re: flou93] - #2812798 - 07.09.2016, 22:13:56
JagAdministrator
​Knuddelsteam
(Community Management)

Registriert: 08.04.2003
Beiträge: 14.723
Antwort auf: flou93
Hm, aus meiner Sichtweise finde ich dies eher nicht so kritisch.
Gehen wir mal von aus das es jetzt wirklich ein Privatparkplatz war, hier hat dann auch laut Schilderung des TE weder das Ordnungsamt noch die Polizei eine Handlung durchgeführt.


Hier muss auch überhaupt keine Behörde tätig werden, da es ein Privatgrundstück ist. Hier hat man eher Glück gehabt, dass es dafür ein Verwarngeld gibt und das Auto nicht abgeschleppt wurde. Da wären wir dann nämlich im dreistelligen Bereich unterwegs.

Antwort auf: flou93

Es geht hier um eine offene Forderung von 36 Euro (ob der Preis moralisch anfechtbar/unverhältnismäßig ist weiß ich nicht) selbst wenn es ein Prozess geben sollte und es Aussage gegen Aussage steht, was liegt hier vor? Ein Kennzeichen und eine Beschreibung des Wagens, die kann man sich sonst wo herholen, wenn es hier kein Beweisfoto geben sollte finde ich stehen die Chancen sehr gut.


Solche Firmen haben sicher besseres zu tun als willkürlich Geschichten zu erfinden. Aber die werden sich auch schon abgesichert haben, hier das Unschuldslamm zu spielen halte ich für sehr riskant.

Antwort auf: flou93

Es ist eine zivilrechtliche Geschichte, selbst über Kontaktleute bei den Zulassungsstellen haben die nur den Halter - so und wer hat den Wagen nun wirklich gelenkt, wer war der Fahrer? Das muss auch bewiesen werden, das Auto stand nur einsam da, noch nichteinmal zehn Minuten. Und da hört es schon auf, ganz zu schweigen das sich die Halterdaten sehr wahrscheinlich nicht legal beschafft wurden, denn man glaubt es nicht es gibt auch sowas wie Datenschutz, und eine Zulassungsstelle Gericht, Staatsanwaltschaft oder was auch immer wird wegen einer Lappalie von 36 Euro da groß Theater anzetteln und Daten "offiziell" rausrücken? Es gibt Schlimmeres.


Erst einmal - es kann jeder eine Halterauskunft beantragen, dafür benötigt man keine Kontakte, keinen Staatsanwalt oder was auch immer. Du brauchst nur Gründe. Und die liegen hier im Interesse der Firma ganz klar vor.
Und hier zu bestreiten, dass man selbst nicht gefahren ist, ist ebenso gefährlich wie den Unschuldigen zu spielen.
Denn wenn man nicht gefahren ist, dann ist man verpflichtet bekannt zu geben, wer der Fahrer war. Tut man dies nicht, kann auch das sehr sehr teuer werden. Da sind 36€ ein Witz gegen.

Da wir hier kein Juraforum sind, finde ich das Halbwissen was hier verbreitet wird sehr gefährlich.

Von mir daher die Bitte - bleibt dabei, ob es solche Erfahrungen schon einmal gab, verzichtet aber bitte auf Spekulationen (die bis hierher völlig falsch waren).

Jag

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Re: Strafzettel von einer Privatfirma erhalten (contipark) [Re: Jag] - #2812827 - 08.09.2016, 02:01:41
Lucaluca
Prof.​Dr. M​ilchs​chnit​te :)​

Registriert: 06.11.2010
Beiträge: 675
Antwort auf: Jag

Und hier zu bestreiten, dass man selbst nicht gefahren ist, ist ebenso gefährlich wie den Unschuldigen zu spielen.
Denn wenn man nicht gefahren ist, dann ist man verpflichtet bekannt zu geben, wer der Fahrer war. Tut man dies nicht, kann auch das sehr sehr teuer werden. Da sind 36€ ein Witz gegen.
Jag


Das stimmt so nicht, dem Rest deines Beitrags stimme ich aber voll und ganz zu. Hier ist es aber so, dass man vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen kann, dass heisst zB jetzt in diesem konkreten Fall, wenn du behauptest du warst dass nicht, dass man dich dann fragt wer hatte dann das Auto gefahren du die Auskunft über dich oder einen anderen vollkommen verweigern kannst. Nur würde ich dies nicht tun, weil das dann nur weitere Procedere mit sich ziehen würde. Das ist der Stress und Aufwand nicht wert.

Es gibt legale Internetseiten bei denen du ein Kfz eingeben kannst und dir der Halter mit Adresse genannt wird, zum Teil gratis zum Teil kostet solch eine Auskunft ein-zwei Euro.

Wie Jag es bereits erwähnte du hattest Glück, normal wird man gleich abgeschleppt. Einige Firmen sind noch so kulant und legen dir ne Verwarnung hinter die Scheibe, dass dein Kfz notiert wurde und wenn das Auto nochmals da abgestellt wird, es kostenpflichtig abgeschleppt wird. Mit den 36€ bist du noch gut davon gekommen. Die Firma wird wahrscheinlich öfters Autos auf ihren PP haben, die da nicht hingehören. Logisch sind die dann mit der Zeit auch verärgert, darum würde ich es an deiner Stelle so machen, ruf da an sag ihnen du hast da diese Busse bekommen und erklär ihnen deine Situation wie es dazu kam, dass du leider keinen anderen PP gefunden hattest und nur kurz was hättest erledigen müssen, dass du auch verstehst dass sie nicht wollen dass da ständig andere Leute ihre Autos abstellen und sie vielleicht von der Busse absehen könne, weil du warst wirklich nur kurz drauf. Vielleicht hast du Glück und sie sagen ja ok, allerdings hättest du sicher bessere Chancen gehabt, wenn du direkt mit dem Bussezettel und ner Tagel Schoki die du noch schnell hättest besorgen können, rein gegangen wärst, so hätten sie auch gesehen, dass du wirklich nur kurz dadrauf warst, dann noch die Schoki als kleines Wiedergutmacherli gegeben und sie hätten dir die Busse vielleicht erlassen. Hätten sicher noch ihre Situation geschildert warum sie so handeln und ich denke man kann ihr Handeln auch nachvollziehen, denn die Firma muss für die Plätze auch bezahlen. Am besten ist es bei sowas direkt das Gespräch zu suchen. Du kannst es versuchen mit dem Anruf vielleicht hast du Glück und sonst bezahl die 36€ und lass es dir ne Lehre sein, oder wenn du weisst es ist nur kurz dann geh vorher schnell ins Geschäft und sag dass du wirklich nur ganz kurz drauf parkieren möchtest da sagen die dann oft auch ja ist okay.
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Solange du lebst, hüte dich davor einen Menschen nach seinem Aussehen zu beurteilen. Denn auch Salz sieht aus wie Zucker!

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Re: Strafzettel von einer Privatfirma erhalten (contipark) [Re: Lucaluca] - #2812842 - 08.09.2016, 07:06:21
JagAdministrator
​Knuddelsteam
(Community Management)

Registriert: 08.04.2003
Beiträge: 14.723
Antwort auf: Lucaluca
Antwort auf: Jag

Und hier zu bestreiten, dass man selbst nicht gefahren ist, ist ebenso gefährlich wie den Unschuldigen zu spielen.
Denn wenn man nicht gefahren ist, dann ist man verpflichtet bekannt zu geben, wer der Fahrer war. Tut man dies nicht, kann auch das sehr sehr teuer werden. Da sind 36€ ein Witz gegen.


Das stimmt so nicht, dem Rest deines Beitrags stimme ich aber voll und ganz zu. Hier ist es aber so, dass man vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen kann, dass heisst zB jetzt in diesem konkreten Fall, wenn du behauptest du warst dass nicht, dass man dich dann fragt wer hatte dann das Auto gefahren du die Auskunft über dich oder einen anderen vollkommen verweigern kannst. Nur würde ich dies nicht tun, weil das dann nur weitere Procedere mit sich ziehen würde. Das ist der Stress und Aufwand nicht wert.


Das ist korrekt. Allerdings werden die Kosten des Ermittlungsverfahren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf den Halter zukommen. Und genau deshalb würde ich diesen Weg nicht wählen.
Aber wenn einem 36€ zu wenig sind kann man das natürlich gerne machen.
Wenn ich offensichtlich gegen etwas verstoßen habe, dann sollte ich das auch einsehen.

Jag

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