Antwort auf: cooler Albaner 007

Wie ant schon richtig sagte, ist ein Screen aus rechtlicher Sicht verboten. a) greift ihr damit in die Privatsphäre des Users ein, da er euch nicht elraubt hat es zu screenen und b) lädt ihr sein Penisbild auf einer anderen Plattform hoch. Auf anderen Plattformen, auf denen ihr diese Screens hochlädt, ist das Hochladen ausdrücklich verboten. Ihr könnt deswegen strafrechtlich verfolgt werden.

Für sollche Zwecke habt ihr die Möglichkeit den Usern zu blockieren. Sollte der User schon weg sein, ist letzendlic hdas bezweckt worden was ihr erreichen wolltet: Ihr seht das Video nicht mehr. Was die Strafen betrifft kümmert sich dann das System darum, da hat euch nicht weiter zu interessieren. :-)

Da ich in einigen Video-Channels HZA bin und meine CMs aus den o.g. Gründen nach diesem Prinzip handlen, dürft ihr meine Aussage entsprechend gewichten lassen.


Ich komme da nicht so richtig mit....... wieso ist ein Screen von einem Videochat aus rechtlicher Sicht verboten, weil unerlaubter Eingriff in die Privatsphäre des anderen ohne erlaubnis? Aber Screens von einem Gespräch nicht???

Diese Frage hatte ich schonmal in Bezug auf Pics per /m senden gefragt und wieso sowas nicht ins Notrufsystem mit aufgenommen wurde bzw. da Screens erwünscht sind........... leider habe ich nie darauf eine nachvollziehbare Antwort erhalten


Bearbeitet von fallingstar w (13.02.2016, 17:20:59)