Antwort auf: Verified Member

Der Punkt liegt aber darin, dass du die Beweise abstreitest und nicht, dass ich es nicht bewiesen hätte. Du kannst mir deswegen keine Mutmaßungen unterstellen, bloß weil du die Beweise abstreitest. Von daher: Unlogischer Mutmaßungsvorwurf.

Die ''Beweise'' beweisen aber nichts. Also ist da noch nichts bewiesen.

Antwort auf: Verified Member

Das Bestreiten von Beweisen ändert nicht die Tatsache, dass ich die Existenz Gottes bewiesen hätte.

Die ''Beweise'' beweisen aber nichts. Also ist da noch nichts bewiesen.
Antwort auf: Verified Member

Du stellst dir erneut einen Körper vor und vergleichst den Schöpfer mit den Geschöpfen. Aber der Schöpfer ist kein Körper, da Er den Ort erschuf. Also existiert Er weiterhin ohne Ort. Dein Satz bezieht sich nur auf Geschöpfe. Aber die Rede ist vom Schöpfer. Denn Er braucht keinen Ort. Würdest du den Verstand benutzen, dann würdest du mir keine Mutmaßungen unterstellen.

Um den Verstand zu nutzen, ist eine gewisse Logik nötig. Etwas ohne Zeit, Ohne Ort.. etc. pp. existiert jedoch nicht. Das wäre Unlogisch. Wie soll etwas existieren, dass weder Zeit, Ort noch sontiges kennt?
Selbst wenn es dies erschaffen sollte, so würde es sich von der Existenz selbst ausschließen.
Denn ohne Ort, Ohne Zeit und so, kann nichts existieren.

Antwort auf: Verified Member

Die Taten sind erschaffen worden. Der Mensch führt sie nur aus. Auch wenn du mir Mutmaßungen unterstellst - die Taten sind trotzdem erschaffen. Da helfen dir auch keine Mutmaßungsvorwürfe mir gegenüber.

Okay, damit wenigstens etwas geschaffen wurde: Ja, die Taten wurden erschaffen. Aber vom Menschen, und nicht irgendeiner Göttlichkeit. Wenn der Mensch meint, jemanden erschießen zu müssen, so hat der jenige die Tat erschaffen. Okay. Kann man so stehen lassen. :-D

Ps. Mir wird langsam schwindelig vom dem Kreisgedrehe.. Hat der Schöpfer wohl auch so geschaffen.. :-D
Böser Kev!


Bearbeitet von citaro bluetec5 (08.06.2015, 06:37:45)
_________________________
Tehlerfeufel und anderes Wauderkelsch darf behalten werden. Rücknahme nur gegen Quittung!