Antwort auf: FF Fan
Spannweiten
Ich verstehe den Punkt, den du damit machen möchtest durchaus, aber auch unsere Gesetzgebung beinhaltet Spannweiten und Interpretationsmöglichkeiten. Im Gesetz (und auch im Kommentar) steht ja nicht 'Penner darf man immer sagen, aber ab Arsch ist es dann nicht mehr in Ordnung'. Auch da wird mit Begriffen gearbeitet, die man, wie bei uns auch, auslegen muss. Zu vage darf es da natürlich nicht sein, aber durch diese Interpretation lässt es eben auch die Möglichkeit offen, weitere Fälle einzubeziehen, die in einer zu genauen Definition gar nicht erfasst sein könnten. Wenn ich jetzt nur Penner & Arsch in meine Norm aufnehme und dann jemand mit Depp kommt, oder mit einem gänzlich neuen Wort, dann wäre das ja gar nicht erfasst bei zu genauer vorheriger Definition - obwohl es dem Sinn nach schon dazu gehört.
Ähnlich ist es dann auch mit den guten Sitten, die eben auch im juristischen Sinn so etwas wie ein Sammelbecken darstellen. Denn was genau gegen die guten Sitten verstößt ist fallabhängig und kann sich auch ändern (siehe z.B. im Bezug aus sexuelle Praktiken und SM bei der Einwilligung in die Körperverletzung). Diese sind also auch juristisch nicht viel weiter definiert (als das "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen") und im Sinne des Bestimmtheitsgebotes (Art. 103 II GG bzw. StGB § 1) zugelassen. Daher sehe ich da auch für Knuddels überhaupt keine Schwierigkeit so eine Formulierung in der Knigge zu haben und diese bei Bedarf nach Auslegung und mit Menschenversand zu nutzen. Dass ein Spielraum bedeutet, dass Menschen ihn unterschiedlich auslegen, ist dabei verständlich, sprachlich/juristisch aber auch nicht vermeidbar.


Cheerio,
Dana
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