Re: Eine Interessante Formulierung in der Knigge
[Re: König Gil-Galad]
- #2705743 - 07.12.2014, 21:31:14
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Herr Tod
Nicht registriert
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"Gute Sitten ist in Deutschland ein allgemeiner rechtlicher Begriff beziehungsweise als Sittenwidrigkeit sogar eine Generalklausel im deutschen Zivilrecht, die beispielsweise sittenwidrige Rechtsgeschäfte (§ 138 BGB) aber auch sittenwidrige Verwaltungsakte (§ 44 VwVfG) nichtig macht.
Bereits das Reichsgericht in Leipzig definierte im Jahre 1901 den Begriff gute Sitten nach dem „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“. Die guten Sitten entsprechen folglich der vorherrschenden Rechts- und Sozialmoral. Die vorgenannte Definition wurde vom BGH bestätigt." Quelle
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