Antwort auf: Jag
Jeder kann eine Auskunft aus dem Melderegister beantragen und wird diese sehr wahrscheinlich auch erhalten - das kostet eine Privatperson allerdings.
Dass das Einwohnermeldeamt keine Daten preisgibt ist definitiv nicht richtig.
Und wenn der Name und sogar das Geburtsdatum bekannt ist, könnte man damit sogar ziemlich erfolgreich sein.

Jag

Falsch! Ich wurde desöfteren belehrt, dass solange keine besondere Beziehung zur Person besteht, man absolut kein Recht auf irgendwelche Daten hat. Sonst würde jemand sie ja auch missbrauchen. Bei Familienangehörigen etc, sieht es anders aus, da aber der TE hier von einer Chatbekanntschaft redet, die er nicht näher bezeichnen kann, dann wird das EMA auch nichts helfen.