Also wenn du wirklich unter 400/450€ verdienst, regelmäßig, dann bleibst du komplett in deiner 'normalen' Steuerklasse. Wenn das Einkommen durch den Nebenjob aber diesen steuerfreien Betrag übersteigt, wechselt man damit unweigerlich in Steuerklasse 6 (klingt nicht so wünschenswert), ganz egal welche Steuerklasse man ansonsten hat.
Dass man dank Nebenjob in eine für einen selbst günstigere Steuerklasse mittels Minijob wechseln kann, erscheint mir auch insofern unlogisch, als dass ich mir dann auch morgen eine solche Stelle suchen würde, bei meinem eigentlichen Job am Ende mehr netto habe und ich die 400€ nicht versteuern müsste. Denke demnach, dass das nicht im Interesse des Fiskus wäre.
Quelle: Steuerfachkraft meines Vertrauens (trotzdem ohne Gewähr)