Zitat:
x.x Im Brief steht ja nicht das ich selbst Klage in Trier einreichen muss, da steht ja nur das es verwiesen wird nach Trier oder versteh ich das falsch?


Das hast Du schon richtig verstanden. Das Gericht leitet Deinen Fall weiter an das zuständige Gericht in Trier weiter.
Die Stellungnahme muss man Dir ermöglichen. Denn es kann ja sein, dass Du einen wichtigen Grund, der vom Gericht auch anerkannt werden muss, hast weswegen Du darauf bestehst dass der Fall nicht nach Trier geht sondern dort bleibt wo er ist.
So einen Grund wirst Du aber wahrscheinlich nicht haben. Was Du aber mit einer Stellungnahme evtl. ebenfalls erreichen kannst ist eine beschleunigung des Verfahrens. Schreib da einfach hin, dass Du keine Einwände hast, dann brauchen die auch nicht die ganze 2-Wochen-Frist warten. So könnte es dann sein, dass der Fall sofort weitergeleitet wird.

Müssen tust Du das aber nicht. Das Gericht muss Dir nur die Möglichkeit geben evtl. Einwände hervorzubringen oder selbst darauf zu verzichten.

Mein Tipp also: Schreib einfach hin, dass Du mit der verweisung ans Sozialgericht trier einverstanden bist. Evtl. beschleunigt das die ganze Sache.