Huhu,

wieder Neuigkeiten :-D hatte letztens Monat wie beschrieben Klage beim Sozialgericht eingereicht welches im Brief vom Jobcenter stand, gestern bekam ich dann ein Einschreiben des Sozialgericht mit folgendem Inhalt:

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Sehr geehrter Herr -unwichtig-,

in der Streitsache wird darauf hingewiesen, dass der Kläger wohnhaft in -unwichtig- ist. Nach § 57 SGG ist örtlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Kläger seinen Wohnsitz hat. Steht der Kläger in eunem (abhängigen) Beschäftigungsverhältnis, so kann er auch vor dem für den Beschäftungsort zuständigen Gericht klagen (§ 57 Abs. 1 S. 1 SGG).

Nach bisherigem Sachstand dürfte mithin das Sozialgericht Trier, nicht das Sozialgericht -unwichtig-, zuständig sein.

Es ist daher beabsichtigt den Rechtsstreit an das o. g. Gericht zu verweisen. Es besteht Gelegenheit zur Stellungsnahme binnen 2 Wochen ab Zustellung dieser Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorsitzende der 36. Kammer
-unwichtig-
Richter am Amtsgericht
(Maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig)

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Also versteh ich das nun richtig, das Sozialgericht in -unwichtig- leitet meine Klage an das Sozialgericht Trier weiter und dann kommt es in Trier zum Prozess? Oder muss ich selbst erneut Klage einreichen, dieses mal aber in Trier? Einer den ich fragte sagte mir, dass das Sozialgericht in -unwichtig- alles weiterleitet an das Sozialgericht nach Trier aber ka ob das stimmt und was meinen die mit "Stellungsnahme"? Soll ich da jetz ein Brief hinschreiben, das ich damit Einverstanden bin, das die das nach Trier weiterleiten oder ich das selbst machen muss/soll oder wie soll ich das alles verstehen? x.x Im Brief steht ja nicht das ich selbst Klage in Trier einreichen muss, da steht ja nur das es verwiesen wird nach Trier oder versteh ich das falsch? :-O