Hallo Dave.
Zunächst möchte ich betonen, dass ich nicht jeden Beitrag hier verfolgt habe, darum entschuldige bitte, wenn ich Dich etwas frage, was bereits beantwortet wurde. Zudem kommt, dass ich noch nicht viel mit dem Amt zu tun hatte, aber zumindest einige Erfahrungen, gerade bei unseren Lehrlingen mitbekomme. Zudem absolviert meine Schwester zur Zeit noch ein duales Studium im Amt und erzählt so viel darüber, dass ich zumindest versuchen möchte, Dir ratsam bei Seite zu stehen.

Zunächst stellen sich mir die Fragen: Wieso möchtest Du denn umziehen? Und wer bezahlt den Umzug?
Deinen Frust und deine Enttäuschung über das Geschehene, kann wohl jeder nachvollziehen. Was ich aber nicht nachvollziehen kann, ist das Du einen Berater (? wie genau ist das gemeint? Sachbearbeiter?) in einer anderen Stadt hat. Dieser ist doch gar nicht für Dich zuständig. Erst mit der polizeilichen Ummeldung, dass Du wohnhaft in diesem Ort bist, oder auch obdachlos gemeldet bist, ist auch dieses Amt für Dich zuständig.
Dir eine 100 %-ige Sanktion darf Dir das Amt, sofern Du denn wirklich die Mitarbeit verweigert hast (Du machst auf mich aber nicht den Eindruck, als ob..) zwar geben, allerdings hast Du selbst dann noch Anspruch auf einen Mindestregelsatz, nach deutschem Gesetzt. Meistens erreichst Du das aber nur, indem Du den Geschäftsführer des zuständigen Amtes kontaktierst, am Besten persönlich vorbei gehst.
(Diesen Fall hatte ein Lehrling bei uns in der Übergangsphase mal, vom ALG II zur Ausbildungsgütung - damals war ich auch mit ihm bei Geschäftsführer, der dann den Mindestregelsatz zur Auszahlung veranlasst hat und 3 Tage später, war das Geld auch auf seinem Konto.)
Das Dir der neue Vermieter den Schlüssel ohne Bestätigung, dass die Miete gezahlt wird und eine Kaution für die Wohnung hinterlegt ist, nicht raus gibt, ist verständlich. Du solltest trotzdem versuchen, auch ihm die Gesamtsituation zu erklären, ansonsten vermietet er die Wohnung noch an wen anderes. Wenn ich so sehe, dass Du diesen Thread im Feb. 2013 eröffnet hast und bis jetzt noch nicht umgezogen bist, ist das schon wahnsinnig viel, was Dir der Vermieter entgegen kommt. Wenn ich da an meinen Vermieter denke, der würde mir vielleicht 2 Wochen Zeit geben und sich danach einen neuen Mieter suchen, immerhin ist sein Ziel durch die Vermietung ja auch, der Umsatz.
Als nächstes würde ich Dir noch den Tipp geben, Fahrkostenanträge zu stellen. Für jeden Termin, den Du beim Jobcenter wahrnimmst, hast Du Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten. Auch hier kann ich nur von Erfahrungen berichten, die ich mitbekommen habe. Diese sind bei dem Thema erschreckend positiv, denn bislang war es so, dass wenn unsere Lehrlinge diese Anträge gestellt haben, sie auch alle bewilligt wurden und sie die vorgeschossenen Fahrkosten ersetzt bekamen. Auch wenn die Termine vielleicht schon etwas her sind, versuchen würde ich es trotzdem.
Die Unterstellung verstehst Du denke ich falsch. Das ist genau das, was ich oben meinte. Es ist einfach nicht ihr Zuständigkeitsbereich, solange Du noch woanders gemeldet bist. Ein Umzug, müsste ja, wenn er vom Jobcenter gezahlt werden soll, auch von dem gezahlt werden, welches sich bei Dir im Ort befindet und nicht von dem, welches in der Stadt seinen Sitz hat, wo Du hinziehen möchtest.
was soll ich denn jetz der Hausverwaltung sagen?
Das Du kein Einkommen hast und das Amt, aus für Dich nicht ersichtlichen Gründen, die Zahlung eingestellt hat.
Muss das Jobcenter nicht eigentlich Miete zahlen? Die haben mir ja schließlich schriftlich die Wohnung genehmigt, diese Genehmigung liegt auch meinem Vermieter und vermutlich der Hausverwaltung als Kopie vor.
Nein, bei einer 100%-igen Sanktion, müssen sie für den Zeitraum (meistens 3 Monate) keine Miete zahlen, denn das ist ja ein Teil deiner Leistung. Genauso wäre ein weiteres Beispiel, dass das Amt keine Miete zahlen muss, wenn Du ein Einkommen ab 400 Euro monatlich hast. Dann würden sie Dir zwar den Lebensunterhalt zugestehen aber kein Geld für deine Unterkunft.
Dies kann ich insoweit bestätigen, da ich auch in meinem Freundes- & Bekanntenkreis einige Leute habe, die ALG II beziehen (müssen) und diese Fragen bereits von einem Gericht beantwortet bekommen haben.
Ich kann Nachts auch nichtmal mehr ruhig schlafen, immer wieder diese Gedanken wie es mit mir mal weitergehen soll
Wenn es so weit ist, dass Du dadurch Schlafstörungen hast, solltest Du ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Psychisch oder auch physisch an deiner momentanen Lebenssituation kaputt zu gehen um gar nicht mehr aufstehen zu können, ist bestimmt auch das Letzte, was Du willst. Daher nur der Rat, Dir auch dafür Hilfe zu suchen.
ob ich eines Tages im Gefängnis landen werde wegen extrem hohen Schulden usw.
Das wird wohl so schnell nicht passieren, allerdings könnte es, wie SüsseKathy1987 es bereits sagte, eine Privatinsolvenz sogar ratsam sein. Das wären dann zwar 7 Jahre - aber danach bist Du dann zumindest schuldenfrei.
Ich würde Dir also empfehlen:Begib Dich so schnell wie möglich zum Jobcenter, welches für Dich zuständig ist und versuche dort etwas zu klären. Lass Dir die Anträge geben, füll sie am Besten direkt aus und reich sie gleich wieder ein.
Einen Anwalt könntest Du, wenn Du einen Bewilligungsbescheid (vom neuen Jobcenter) hast und nachweisen kannst, dass Du bei den Terminen warst, auch einschalte. Jedoch solltest Du bei der Auswahl ganz genau hinschauen. Mittlerweile erheben viele Anwälte bereits bei Beratungsgesprächen, Gebühren. Da Du finanziell in einer ungeklärten Lage bist, wäre es natürlich besser einen zu finden, der dies nicht macht.
Ich wünsche Dir viel Erfolg bei deinen nächsten Wegen und hoffe für Dich, dass sich deine Situation möglichst schnell zum Guten wendet.
Liebe Grüße,
# Maddin.