ZUNÄCHST reicht ein ärztliches Attest, BIS der medizinische Dienst zugschlagen hat ...
Wobei man die Schweigepflicht-Entbindung in solchen Fällen UNBEDINGT mit einem Anwalt Fachrichtung Sozialrecht diskutieren sollte ... vorher ... einige Details sind nicht ganz ohne ... nicht alle Details sind sinnvoll und rechtmäßig.

(Nur für die Details)