Auf diesem Planeten gibt es so ein Land, nennt sich Deutschland, glaube ich, da wird einem in der Regel nichts geschenkt. Solange man keine Sozialhilfe bezieht, so wie der TE (ME nach Azubi) wirds wohl eher nichts mit Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe. Mit einem "Ich kann mir das nicht leisten" ist es zu 100 % nicht getan, da könnte ja jeder kommen. Übrigens kann sie, wie in diesem Fall hier, abgelehnt werden, wenn die Klage a) mutwillig erscheint oder b) keine Aussicht auf Erfolg hat. Was übrigens nicht anfechtbar ist, wenn der Streitwert nicht über 600 € liegt.

Und eine Rechtsschutzversicherung besitzt auch nicht jeder, gerade wo dem TE sogar ein Anruf zu teuer ist, würde mich das doch stark wundern, wenn er sowas besitzt.

In diesem Sinne

Zitat:
informier dich vorher mal bevor du nochmal sowas dummes schreibst


Bearbeitet von Chr1si 15 (23.06.2013, 23:36:01)
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I amar prestar aen.