Bahn-Card 50
- #2587080 - 20.06.2013, 22:40:16
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Schönen guten Abend,
im vergangen Jahr habe ich mir eine Bahn-Card 50 gekauft um billiger von A nach B zukommen, was ja auch verständlich ist. Wie bei jedem Vertragsabschluss bzw. bei der Kündigung hat man ja eine Kündigungsfrist von 3 Monaten - auch das ist bei der Bahn so. Ich habe vor 4 Monaten eine Kündigung via. E-Mail bei der Bahn eingereicht, dass ich für das nächste Jahr keine Bahn-Card 50 mehr nutzen möchte. (Weil ich einen Führerschein habe)
Nun habe ich ein Einschreiben der Deutschen Bahn erhalten, dass ich einen gewissen Betrag überweisen soll für meine 'neue' Bahn-Card 50. Das Problem dabei ist: Ich habe weder eine neue Bahn-Card 50 erhalten noch sonst etwas.
Wie soll ich mich nun verhalten? Muss ich den Betrag bezahlen?
Mit freundlichen Grüßen, Tino.
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Re: Bahn-Card 50
[Re: Tullece]
- #2587086 - 20.06.2013, 22:55:54
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Huhu,
wenn ich du wäre, würde ich am besten bei der Hotline der Deutschen Bahn anrufen und schauen, dass das Problem geklärt wird. E-Mail Verkehr ist in dem Fall eventuell mühselig, da man auf Antwort warten muss, das kann dauern - eventuell ist dann noch ein hin und her. Aber bei derartigen Problemen wäre es sicher das beste anzurufen, das Problem zu schildern und es am Telefon direkt zu klären. Die können direkt nachschauen was los ist und dir gleich sagen was Sache ist. (und du kannst gleich drauf reagieren)
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Re: Bahn-Card 50
[Re: xXsmartlXx]
- #2587089 - 20.06.2013, 23:02:41
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Huhu,
ich habe mir mal den Brief genauer angeschaut und wenn ich bei der Rufnummer anrufe, muss ich 0,42€ pro Minute bezahlen und wer weiß, wie lange ich in der Warteschleife warten muss. Das ist es mir einfach nicht wert, da flege ich lieber den Kontakt via. E-Mail, was auch verständlich ist, oder? :o
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Re: Bahn-Card 50
[Re: Tullece]
- #2587092 - 20.06.2013, 23:11:36
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Huhu,
ich hab nachgeschaut, die Servicehotline kostet 20 Cent pro Minute (Festnetz) und 20-60 (Handy). Hast schon Recht. Das wusste ich nicht, die Kundenhotline hier in Österreich von der Bahn ist gratis.
Dann kannst du ja bei einem Bahnhof zum Schalter gehen oder zu einem Kundencenter, denke die DB hat viele davon?
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Re: Bahn-Card 50
[Re: xXsmartlXx]
- #2587094 - 20.06.2013, 23:13:52
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Huhu,
ich glaube, die können mich aber nur mündlich weiter helfen und verweisen mich auf die Rufnummer.
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Re: Bahn-Card 50
[Re: Tullece]
- #2587100 - 20.06.2013, 23:44:17
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»gonna creep.
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Huhu,
die netten Bahn-Mitarbeiter bei der Hotline werden dir wohl nur erklären, dass man eine Kündigung nicht per Email versendet sondern mit der Post (oder über das Online Formular).
Mal davon abgesehen, dass man anscheinend eine Bestätigungsmail über die vorgenommene Kündigung erhält und du diese anscheinend durch deine Email nicht bekommen hast, kann man davon ausgehen das sie nicht einging und das Abo sich deshalb auch automatisch verlängert hat.
Liebe Grüsse Denise (und iPhone)
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Re: Bahn-Card 50
[Re: Nissy]
- #2587102 - 20.06.2013, 23:52:31
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Registriert: 03.07.2011
Beiträge: 1.525
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Hallo Nissy,
die Mitarbeiter bei uns am Bahnhof meinten, dass ich auch eine Kündigung via. E-Mail schreiben kann, wenn ich das möchte. Wenn mir zwei Alternativen geboten werden, wie ich die Kündigung des Abo's vollziehen kann, dann werde ich sicherlich den bequemsten Weg nehmen - via E-Mail.
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Re: Bahn-Card 50
[Re: Tullece]
- #2587104 - 21.06.2013, 00:02:43
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»gonna creep.
Registriert: 08.04.2003
Beiträge: 2.476
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Und hast du eine Bestätigung über die Kündigung erhalten? Sowas sollte man nämlich bei erfolgreicher Kündigung eigentlich bekommen. Ansonsten wendest du dich eben nochmal an die Bahn mit deinen Daten (bahncard-service@bahn.de). Ich persönlich hätte es sicherheitshalber auch per Fax versendet oder bequem über das Formular, da kann nämlich nichts "schief gehen". Mir wurde auch immer geraten, solche Angelegenheiten mit der Post zu erledigen. Ich kenne das nicht über Email, wird wohl einfach eine neue Art der Kündigug sein. Mein Fall ist es nicht.
Liebe Grüsse Denise (und iPhone).
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Re: Bahn-Card 50
[Re: Nissy]
- #2587332 - 22.06.2013, 01:51:36
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Registriert: 06.12.2006
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Hey, die Hotline muss nicht unbedingt kosten. Ich hoffe, es ist jetzt keine Werbung oder Ähnliches. Im endeffekt möchte ich den Usern helfen. Sollte es dennoch verboten sein, wäre es schön, wenn die Moderatoren es entsprechend entfernen würden. http://www.0180.info/suche.html?s=DBDort findest du kostenlose Nummern, die zu dieser Hotline weiterleiten. Ansonsten solltest du eigentlich eine Bestäitgung erhalten. Ich werde das wohl auch bald haben und mal gucken, wie es bei mir mit der Kündigung lafuen wird. Hoffe, du findest dort eine Lösung. Viel Erfolg, Tino.
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Re: Bahn-Card 50
[Re: Daemmerung]
- #2587333 - 22.06.2013, 02:02:49
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Gelöschter Nutzer
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Also eine Kündigung einer Bahncard kannst man auch via E-Mail machen man muss halt darauf achten das man auch eine Bestätigung der Kündigung bekommt.
Du könntest dich auch mal bei DB Socialteam in Google + bzw. Facebook wenden da bekommst dann eine direkte Antwort von der DB.
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Re: Bahn-Card 50
[Re: ]
- #2587395 - 22.06.2013, 08:31:53
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Gelöschter Nutzer
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Re: Bahn-Card 50
[Re: Tullece]
- #2587554 - 22.06.2013, 21:23:23
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Gelöschter Nutzer
Nicht registriert
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Guten Abend zusammen,
also ich finde die Erfindung der BahnCard50 super weil ich viel in Deutschland unterwegs bin. Und deshalb finde ich das voll super 50% zu sparen. ;)
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Re: Bahn-Card 50
[Re: ]
- #2587573 - 22.06.2013, 22:25:59
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Registriert: 03.07.2011
Beiträge: 1.525
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Hallo Paskal97. Guten Abend zusammen,
also ich finde die Erfindung der BahnCard50 super weil ich viel in Deutschland unterwegs bin. Und deshalb finde ich das voll super 50% zu sparen. ;) Das ist ja auch der Sinn und Zweck der Sache aber mit deinem Beitrag weichst du leicht vom Sinn, des Threads ab.  Mit freundlichen Grüßen, Tino.
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Re: Bahn-Card 50
[Re: Tullece]
- #2587579 - 22.06.2013, 23:04:31
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Gelöschter Nutzer
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Huhu Tino :D dein Fall erinnert mich an meine Mutter, die Bahn hat ihr eine Rechnung für die Bahncard 25 im Februar oder so geschickt, dabei hat meine Mum bis heute noch keine Bahncard erhalten, sie hat bestimmt 100 angerufen bei der Bahn nach Frankfurt oder wo der sitz von denen ist und immer meinten die das die Bahncard schon längst hätte da sein müssen etc. aber eine neue ausgestellt und geschickt haben die bis heute nicht, deswegen hat meine Mutter (auf anraten unseres Anwalts) auch kein einzigen Cent an die Bahn bezahlt, sollten die sich wagen jemals eine Mahnung zu schicken, würde die ohnehin sofort bei unserem Anwalt landen. Deswegen rate ich dir im schlimmsten Fall auch ein Anwalt einzuschalten und notfalls soll der Anwalt in deinem Auftrag eine Kündigung der Bahncard veranlassen, ja, auch Anwälte können im Auftrag eine unmissverständliche Kündigung schreiben! Du kannst auch per Einschreiben nochmal kündigen oder lade dir den PDF24 Fax runter, das ist kostenlos und du hast pro E-Mail die du registrierst, 5 Faxe im Monat kostenlos die du senden kannst damit, ich benutz das auch sehr oft und alle meine Faxe kamen immer an, auch erhälst du per E-Mail eine Bestätigung, das dein Fax versendet wurde und eine Kopie von deinem Fax liegt auch bei. 
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Re: Bahn-Card 50
[Re: Tullece]
- #2587581 - 22.06.2013, 23:26:18
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Forumsengel
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Beiträge: 7.631
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Hallo Nissy,
die Mitarbeiter bei uns am Bahnhof meinten, dass ich auch eine Kündigung via. E-Mail schreiben kann, wenn ich das möchte. Wenn mir zwei Alternativen geboten werden, wie ich die Kündigung des Abo's vollziehen kann, dann werde ich sicherlich den bequemsten Weg nehmen - via E-Mail. üblicherweise wählt man den weg der der verlässlichste ist wenns um geld geht. kündigungen via email sind nicht rechtssicher. sprich die firma kann die kündigung annehmen muss es aber nicht. in deinem fall ist wohl die email "verschwunden" ... damit hast du aus sicht der bahn nicht gekündigt. und du bist in der bweispflicht nachzuweisen das du das vertragsverhältnis fristgerecht gekündigt hast. und eine neue bahncard, soweit ich weiß, bekommst du ja auch erst wenn der offene betrag eingegangen ist. ändert aber nichts an der tatsache das du dich in einem vertragsverhältnis befindest. ich seh da geringe erfolgschancen die vertragsverlängerung/erneuerung los zu werden. also mach das beste draus, zahl den betrag für die 50'er und such dir anschließend ne autoversicherung, sofern du zum führerschein auch ein auto hast, die für eine bahncard etwas rabatt auf den versicherungsbeitrag gibt. edit: obiges gilt natürlich nur wenn die kündigungsfrist schon vorbei ist. sollte da noch luft sein dann schnellstmöglich die kündigung per einschreiben an die bahn.
Bearbeitet von Kev777 (22.06.2013, 23:28:44)
_________________________ Orwell war ein Optimist ________
„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“ - Henry Ford
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Re: Bahn-Card 50
[Re: ]
- #2587583 - 22.06.2013, 23:35:53
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Registriert: 01.02.2006
Beiträge: 2.889
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Deswegen rate ich dir im schlimmsten Fall auch ein Anwalt einzuschalten und notfalls soll der Anwalt in deinem Auftrag eine Kündigung der Bahncard veranlassen, ja, auch Anwälte können im Auftrag eine unmissverständliche Kündigung schreiben!
ja, macht natürlich Sinn bei einem Streitwert von ~ 200 € ein X faches von Anwaltkosten auszugeben, auf denen man im Zweifel sitzen bleibt. Im Zweifel hat die Bahn, genau so wie Banken den längeren Atem, zieht das Verfahren bis zum Sankt Nimmerleinstag hinaus und du bist dadurch komplett ruiniert. Also sehr sinnvoll dieser Vorschlag, als wenn es so schwer ist eine anständige Kündigung zu schreiben (Notfalls via Einschreiben). Ohne eine Bestätigung ist eine e-mail so gut wie nichts wert, aber gut, wenn man unbedingt darauf bestehen will und aus Prinzip keine anderen Wege gehen will , muss man dann auch mit den Konsequenzen leben. @Kev: Nein, die Bahncard kommt immer 4-6 Wochen vor Ablauf der alten, zusammen mit einem Überweisungsträger. Also immer ziemlich zeitnah, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist.
_________________________ I amar prestar aen.
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Re: Bahn-Card 50
[Re: Chr1si 15]
- #2587783 - 23.06.2013, 19:51:30
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Gelöschter Nutzer
Nicht registriert
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Deswegen rate ich dir im schlimmsten Fall auch ein Anwalt einzuschalten und notfalls soll der Anwalt in deinem Auftrag eine Kündigung der Bahncard veranlassen, ja, auch Anwälte können im Auftrag eine unmissverständliche Kündigung schreiben!
ja, macht natürlich Sinn bei einem Streitwert von ~ 200 € ein X faches von Anwaltkosten auszugeben, auf denen man im Zweifel sitzen bleibt. Im Zweifel hat die Bahn, genau so wie Banken den längeren Atem, zieht das Verfahren bis zum Sankt Nimmerleinstag hinaus und du bist dadurch komplett ruiniert. Also sehr sinnvoll dieser Vorschlag, als wenn es so schwer ist eine anständige Kündigung zu schreiben (Notfalls via Einschreiben). Ohne eine Bestätigung ist eine e-mail so gut wie nichts wert, aber gut, wenn man unbedingt darauf bestehen will und aus Prinzip keine anderen Wege gehen will , muss man dann auch mit den Konsequenzen leben. @Kev: Nein, die Bahncard kommt immer 4-6 Wochen vor Ablauf der alten, zusammen mit einem Überweisungsträger. Also immer ziemlich zeitnah, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Das so eine dämliche Antwort kommen musste war ja mehr als klar  ich weiß ja nicht auf welchem Planet du so wohnst aber hier auf dem Planet Erde gibt es sowas das nennt sich Beratungsschein und Rechtschutzversicherung damit zahlst du 0,00€  was meinst du wofür es sowas gibt, mh? Genau, damit man sich nicht finanziell in den ruin treibt  gut, wenn man jetzt stink reich ist bezahlt die Versicherung nichts und nen Beratungsschein bekommste dann auch nicht aber wenn du sagst du kannst dir kein Anwalt leisten bekommst du ein Beratungsschein und bezahlst maximal 10€ anstatt 90€  informier dich vorher mal bevor du nochmal sowas dummes schreibst, da wir seit mehr als 6 Jahren nen Anwalt haben und die Versicherung da den Anwalt und Gerichtskosten bezahlt (Prozesskostenbeihilfe), müssen meine Eltern bzw. wir kaum etwas zahlen!
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Re: Bahn-Card 50
[Re: ]
- #2587874 - 23.06.2013, 23:34:26
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Registriert: 01.02.2006
Beiträge: 2.889
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Auf diesem Planeten gibt es so ein Land, nennt sich Deutschland, glaube ich, da wird einem in der Regel nichts geschenkt. Solange man keine Sozialhilfe bezieht, so wie der TE (ME nach Azubi) wirds wohl eher nichts mit Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe. Mit einem "Ich kann mir das nicht leisten" ist es zu 100 % nicht getan, da könnte ja jeder kommen. Übrigens kann sie, wie in diesem Fall hier, abgelehnt werden, wenn die Klage a) mutwillig erscheint oder b) keine Aussicht auf Erfolg hat. Was übrigens nicht anfechtbar ist, wenn der Streitwert nicht über 600 € liegt. Und eine Rechtsschutzversicherung besitzt auch nicht jeder, gerade wo dem TE sogar ein Anruf zu teuer ist, würde mich das doch stark wundern, wenn er sowas besitzt. In diesem Sinne informier dich vorher mal bevor du nochmal sowas dummes schreibst
Bearbeitet von Chr1si 15 (23.06.2013, 23:36:01)
_________________________ I amar prestar aen.
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Re: Bahn-Card 50
[Re: Chr1si 15]
- #2587891 - 24.06.2013, 00:32:51
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Gelöschter Nutzer
Nicht registriert
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Oh man Chris, geh mal Spazieren o.ä.
GERADE weil er Azubi ist und scheinbar nicht so viel Geld hat, sollte man ihm Unterstützung vom Staat gewähren! Aber naja mir egal, ich antworte dir jetz garnich mehr, da du scheinbar ja eh alles Studiert hast, von Informatik - Jura.
Bearbeitet von Dave20009 (24.06.2013, 00:33:17)
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Re: Bahn-Card 50
[Re: ]
- #2587953 - 24.06.2013, 12:27:28
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Registriert: 03.07.2011
Beiträge: 1.525
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Huhu, ich bitte um eine Schließung des Thread's auf eine unbestimmte Zeit.  Die genaueren Gründe, wieso ich diesen Wunsch äußere, werde ich später niederlegen. Mit freundlichen Grüßen, Tino.
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