Antwort auf: Schulministerium


"Wann kann ich in meine Abiturklausur Einsicht nehmen oder diese zurückbekommen?"
Die Rechtslage zu Fragen der Einsichtnahme in Abiturklausuren ist differenziert zu betrachten. Es ist zu unterscheiden, ob sich der Schüler noch in einem Schulverhältnis zur Schule befindet (dann gelten die Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen) oder ob es sich um ehemalige Schüler handelt, die Einsicht in ihre Abiturklausuren nehmen möchten. Hier sind nicht die speziellen schulrechtlichen Regelungen anzuwenden, es gilt vielmehr das allgemeine Zugangsrecht des Datenschutzgesetzes. Der Anspruch auf Einsichtnahme ergibt sich aus § 18 Absatz 1 und Absatz 2 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Dieses Recht ist zeitlich nur durch die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren ( § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern) begrenzt. Wenn die Aufbewahrungsfrist für Ihre Arbeiten noch nicht abgelaufen sind, können Sie das Einsichtsrecht gegenüber der Schule geltend machen.

Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Sc...r-Einsicht.html


Ich nehme an, du kommst aus NRW, bei 26km Entfernung.


Bearbeitet von sarcasm (02.06.2013, 22:26:42)
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And without you is how I disappear.