Beruf:
Derzeitig mache ich ein Pflichtpraktikum in meinem Studium. Dieses absolviere ich in einer Anwaltskanzlei

Tätigkeit:
Ich lese mir Akten durch und bilde mir eine Meinung über den Fall und den Mandanten, bevor ich den Mandanten dann real kennen lerne. Im Gespräch soll ich dann primär nur zuhören. Wenn mir Fragen kommen, darf ich diese auch stellen. Zudem bekomme ich auch Fälle zur eigenen Bearbeitung und setzte Schreiben zu bestimmten Rechtsfragen auf. Bei Gerichtsverhandlungen soll ich auch Anwesend sein. Die größte Tätigkeit erstreckt sich aber im Recherchieren von Beweisen zu den Fällen, die mir anvertraut werden.

Ausbildung:

Zum einen gibt es die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten.
Diese geht 3 Jahre und kann mit einem guten Realschulabschuss oder Abitur angefangen werden.

Die andere Ausbildung läuft über Universitäten im Bereich eines rechtswissenschaftlichen Studiums.
Dort studiert man dann einige Jahre, meist 4-5 Jahre bis zum ersten Staatsexamen.
Die ersten 2 Jahre sind für das Grundstudium.
Ein weiteres Jahr für das Hauptstudium.
Dann 1 Jahr für den Schwerpunktbereich, den mann auch parallel zum Hauptstudium belegen kann.
Und 1 Jahr für das Repetitorium. Dort wird dann alles noch einmal wiederholt.

Gründe für die Entscheidung:
Ich habe mich nur für das Studium entschlossen, da ich eigentlich nach Jura noch Kriminologie studieren wollte. Dies geht nur noch nach dem Jura Studium. Aber das Studium und die Arbeit in der Kanzlei ist sehr erfüllend und bereitet mir sehr große Freude, sodass ich wohl nach meinem Jurastudium auch einen juristischen Beruf haben möchte.