Huhu,

ich hätte dir gerne in Knuddels geantwortet aber Knuddels mukkt im Moment irgendwie extrem rum und ich fliege dauernd, deswegen hier:

Ob das Gesetzlich so ist keine Ahnung, jedoch habe ich bei mir beim Jobcenter andere Informationen erhalten, als ich beim Jobcenter hier war sagten die zu mir, dass die nicht dafür zuständig sind und ich mit der Erlaubnis zum Umzug (die ich bekam) mich an das Jobcenter Essen wenden muss.
Ich beziehe derzeit auch keinerlei Leistungen, weder ALG II noch sonst was, der ALG II Antrag wurde im Januar endgültig eingestellt, da meine Eltern sich permanent weigerten Daten von sich offen zu legen.
Der Sachbearbeiter der für mich zuständig ist meinte aber das ist nicht schlimm, wenn ich eine Wohnung habe soll ich bei dem zuständigen Jobcenter einfach ein neuen Antrag stellen, auch auf eine E-Mail von mir an Ihn antwortete er folgendes:

Warnung! Spoiler!
Sehr geehrter Herr M******,

In Essen müssen Sie einen neuen Antrag auf Leistungen ALG II stellen. Die hier bereits vorliegenden Antragsunterlagen können wir nicht an das in Essen zuständige Jobcenter weiterleiten. Dies ist rechtlich nicht zulässig.

H*zensiert* N*zensiert*
Jobcenter Trier-Saarburg
Niederlassung *zensiert*
Tel.: *zensiert*
E-Mail: *zensiert*


Aufgrund dessen fühle ich mich von meinem derzeitigen Jobcenter, dem Jobcenter Essen und dem Gesetz total verarscht!

Aufgrund der Aussage des Mitarbeiters die ich ein paar Antworten zuvor schrieb, habe ich eine Beschwerde an das Jobcenter Essen gefaxt und drauf geschrieben z. Hd. Geschäftsführer des Jobcenter Essen, auch habe ich dort erwähnt, wenn die meine Anträge nicht bearbeiten etc. werde ich ein Anwalt und das Sozialgericht einschalten, auch wenn ich diesen per Post dorthin gesendet habe MUSS der bearbeitet werden, es gibt Juristisch gesehen keinerlei Gründe dieses zu Verweigern.