Ja, liegt etwas über der Angemessenheitsgrenze, aber 16.50€ fallen nicht so sehr ins Gewicht. bei 382€ Regelsatz bleiben dir immer noch 275.50€ zur freien Verfügung.
Aber da du über der Höchstgrenze liegst, solltest du dir definitiv die Erlaubnis vom Amt holen, bevor du unterschreibst.
Mit nachträglicher Genehmigung schauts in den Fällen meist schlecht aus.


Edit: Informiere dich auf jeden Fall auch, wie in deiner neuen Wohnung das Wasser gewärmt wird. Wenn Strom zur Warmwasserbereitung verwendet wird, hast du Anspruch auf einen "Stromkostenzuschuss", damit dir kein Nachteil gegenüber LeistungsempfängerInnen entsteht, die ihr Warmwasser über die Heizkosten abrechnen.


Bearbeitet von BundSchuh (19.02.2013, 01:36:54)