Sobald ein nahrungstechnisch einwandtfreier Artikel der sog. Kühlkette entnommen wurde, ist die Filialleitung bzw. der Handel nicht weiter dazu verpflichtet, den Artikel wieder zurückzunehmen. Unter Umständen kann dies aber aus Kulanzgründen doch geschehen. Der entgegengenommene Artikel darf dann nicht wieder zurück in die Kühlung gelegt werden, da hier der kühltechnische Zustand des gekühlten Artikels nicht mehr gewährleistet werden kann.
ausser die ware ist wirklich nicht qualitativ hoch oder man hat pferdefleisch gefunden