Antwort auf: VanHelllsing

Man brauch nur sagen das man sich Betriebs- bzw. Umsatzbedingt von diesem Mitarbeiter trennen musste.


Damm klagt man auf Wiedereinstellung. Der Arbeitgeber muss vor Gericht dann beweisen, dass er bei dem Umsatz seine Mitarbeiter nicht halten kann, muss zeitgleich aber auch einen Sanierungsplan vorlegen, aus dem hervorgeht, dass beim Abbau der einen Stelle die finanielle Lage der Firma gesichert wird.

An sich alles ein relativ komplexes Thema. Man kann seinen Arbeigeber verklagen, dieser wird dann intern nur alles so drehen, das man selbst keinen Spaß mehr hat und von alleine geht.
Und wenn er einen nur ane inen Platz versetzt, wo man nicht arbeiten möchte.
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Yesterday is history, tomorrow is mystery, but today is a gift - that's why we call it the present!