Da jede Sanktion als schriftlicher Bescheid zugehen muss (Verwaltungsakt), weiß ich nicht, warum Sanktionsbescheide nicht als Bescheide gelten sollten. Hast du dafür eine verlässliche Info?
Du magst es "menschlich verständlicher Kleinkram" nennen, Fakt ist, dass ich mit der EGV einen Vertrag eingehe, über dessen Inhalt ich mir bewusst sein muss. Wenn ich mich einverstanden erklärt habe, so und so viele Bewerbungen im Monat zu schreiben und dies nicht tue, dann ist es mein persönliches Pech, wenn ich sanktioniert werde. Gleiches gilt, wenn ich Vermittlungsvorschläge grundlos ignoriere.
Klar stellt eine Legasthenie eine Hürde dar, dennoch haben LegasthenikerInnen i.d.R. einen Mund und Ohren. Wenn mir jemand beim persönlichen Termin im Jobcenter sagt, dass ich auf Briefe reagieren muss und sonst sanktioniert werde, ist es auch als Legastheniker meine eigene Schuld, wenn ich die Briefe einfach ignoriere, statt nachzufragen, worum es geht.
Zudem sind SachbearbeiterInnen auch hier normalerweise sehr tolerant. Ich habe z.B. eine Klientin, die aufgrund psychischer Probleme Angst davor hat, den Briefkasten zu öffnen. Diese Tatsache wurde dem Jobcenter mitgeteilt, seither wird sie angerufen, wenn Post zu ihr unterwegs ist.
Wegen eisigen Straßen den Bus nicht erreicht, halte ich auch für eine Ausrede. Wenn es wirklich so ist, kann man den Arbeitgeber anrufen und einen neuen Termin fürs Bewerbungsgespräch ausmachen (wird einem auch vom Jobcenter so gesagt), dann gibt es keine Sanktionen.
Dass die Sozialgerichte keine Nachzahlungen für rechtswidrige Sanktionen gewähren, erscheint mir auch mehr als fragwürdig. Hast du dafür einen Nachweis in Form eines Urteils? (Bitte LSG oder BSG, nicht erstinstanzlich)
Wer am 31.01. Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellt und diese nach seiner persönlichen Vorstellung und Beibringung aller Unterlagen Anfang März bewilligt bekommt, bekommt auch all seine Leistungen rückwirkend zum 01.01., auch den Regelsatz zur Deckung des Lebensunterhalts, obwohl die Person bewiesen hat, auch ohne bis März überlebt zu haben.



Insgesamt geht die Diskussion an dem Vorbei, worum es mir eigentlich geht: SachbearbeiterInnen in den Jobcentern sind in den allermeisten Fällen sehr motiviert, engagiert und freundlich.
Ich sage nicht, dass alles, was die ALG II Gesetzgebung betrifft fair und nachvollziehbar ist, aber auch der/die netteste SachbearbeiterIn ist verpflichtet, zu sanktionieren, wenn man sich nicht an Vereinbarungen hält.
Deshalb halte ich es für ein Unding, wenn man aus einer hohen Zahl an Sanktionen ableiten will, dass SachbearbeiterInnen im Jobcenter SadistInnen sind, die die armen Arbeitslosen quälen wollen.