Ja OK, ich dachte jetzt, du hast noch was direktes.

Werden wohl insoweit nicht völlig falsch sein. Allerdings wurde etwas ausgelassen, und zwar wurden reine Sanktionen nicht als "Bescheid" gewertet. Es gab ja nachweislich über eine Milion "Sanktionen" (kann ich dir raussuchen für 2012, wenn du es selbst nicht findest). Bei 6 bis 7 Millionen Hilfeempfängern wäre das auf die Anzahl bezogen über 15 Prozent, wenn man davon ausgeht, dass es "Mehrfachsantionen" je Person gibt, ist man immer noch über 10.

Die meisten Saktionen sind wegen "menschlich verständlichem Kleinkram": Nur 6 statt der 8 Bewerbungen in der EGV festgelegt pro Monat können mit 10 Prozent Abzug für 3 Monate geahndet werden, einen Termin versäumt, weil (wie in den letzten Wochen) Blitzschnee und Blitzglatteis aufgertreten ist und man den Bus nicht erreicht hat, dasselbe, kommt jemandem beides vor, sind es schon 30 Prozent. Es sind schon Legastheniker und andere Menschen, die schlicht den Inhalt der Briefe nicht ganz verstanden haben, auf Null sanktioniert worden und auf der Straße gelandet ...

Klagen gegen solche Sanktionen sind schwierig bis unmöglich, es ist gesetzlich festgelegt, dass auch "Kleinkram" sanktioniert werden kann und soll, außerdem ist die Sanktion bei einem Klageweg bei Prozessauftakt meist/oft schon vorbei, man ist also nicht mehr "beschwert" und es gibt dann auch keinen Prozess. Die Person hat "bewiesen", dass sie mit dem gekürzten Geld ausgekommen ist, eine Nachzahlung würde also zu einer momentanen "Besserstellung" führen, sodass es keine gibt.

Man kann Zahlen eben auch ganz anders interpretieren.