Antwort auf: TobiasHH14
ihr wisst schon, dass die bundesagentur für arbeit nicht das jobcenter sind?
alg1 ist nicht alg2.

Sorry, wollte eigentlich die Quelle mit angeben, hab ich am Ende verplant. Hier ist sie:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27042/zentraler-Content/Pressemeldungen/2012/Presse-12-033.html
Im Prinzip war es aber auch, wie Chrisi bereits richtig sagte, aus dem zitierten Part ersichtlich.
Das ganze Zitat hätte bezogen auf ALG I sowieso keinerlei Sinn ergeben.

Antwort auf: TobiasHH14

bei alg1 herrscht bei weitem ein viel freundlicheres klima aös bei alg2.
und es liegen nicht umsonst haufenweise klagen über alg2 beim sozialgericht, wo die kläger fast immer recht bekommen. (ansonsten würde die klage vorher schon scheitern, da keine prozesskostenhilfe vom staat bezahlt wird.)


1. Knapp 50% sind nicht "fast immer"
2. Lies dir bitte das durch:
{quote=SPON] Die Bundesagentur für Arbeit verwies darauf, dass sie jedes Jahr über 25 Millionen Leistungsbescheide an Hartz-IV-Bezieher verschicke. Vor Gericht aufgehoben oder verändert worden seien davon 2009 rund 0,2 Prozent. Etwa 40 Prozent aller Klagen endeten bereits vorher dadurch, dass die Jobcenter den Klagegrund anerkannten und die Bescheide abänderten. Nur etwa jede achte Klage ende mit einer Gerichtsentscheidung.[/quote]
Mit der absoluten Zahl an Klagen zu hantieren, ist eh ein Unding. Wie man sieht, enden nur 0.2% aller Hartz IV Bescheide mit einer Klage.
Die 40%, bei denen das Jobcenter vorher einlenkt, bekräftigen nur meine Aussage, dass Fehlentscheidungen keine Böswilligkeit der Fallmanager, sondern Fehler durch Überlastung darstellen, die die Mitarbeiter korrigieren, nachdem Widerspruch eingelegt wurde.