Antwort auf: Wacken Open Air
Grundsätzlich muss ein Laden gar nichts zurücknehmen, solange das Produkt heile ist.


Wenn du mit Läden die meinst, in die man reingehen kann, ja, sonst nein. vgl. § 312d BGB i.V.m. § 355 BGB.

Gerade bei solchen Gütern wird es auch eher keine Kulanz geben, da sie danach nur noch mit schlechtem Gewissen weiter verkauft werden könnten, deshalb schließt § 312b z. B. auch das Rückgaberecht selbst bei Fernabsatzverträgen von Lebensmitteln aus.

Lebensmittel kann man natürlich zurückgeben, wenn sie verdorben sind oder wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist und man nicht (!) darauf hingewiesen wurden ist. Es ist nämlich nicht verboten diese Produkte zu verkaufen, die Qualitätsgewährleistung geht in dem Fall nur vom Hersteller zum Verkäufer über.

Ansonsten gibt es keinen Paragraphen der Rückgaberechte o. ä. bei "normalen" Geschäften ausschließt, da der Grundsatz pacta sunt servanda (Vertrag ist Vertrag) gilt, muss es in dem Fall einen Pragraphen geben, der dieses Recht einräumt und nicht umgekehrt.


Bearbeitet von Chr1si 15 (26.01.2013, 19:14:41)
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I amar prestar aen.