Zitat:
ALG II wird demnach tatsächlich i.d.R. ab dem Zeitpunkt nicht weitergezahlt, ab dem der Sanktionsbescheid im Briefkasten liegt.


Eben.

Es gibt aber die Möglichkeit, beim Gericht extra aufschiebende Wirkung im Eilverfahren zu beantragen.

In der Praaxis funktioniert das aber bei 30 Prozent Sanktion überhaupt nicht (man ist nicht "genügend beschwert") und bei 50 und mehr selten. Und selbst wenn das funktioniert, kann das bei der Arge ganz gern mal (unabsichlich) versacken und taucht erst erst Wochen später wieder auf, und dann dauert es noch 2 Wochen bis zur Auszahlung, der Sachbearbeiter ist krank oder hat Urlaub, die Vertretung kennt sich nicht aus ... auch in solchen Fällen "kriegen" die einen dran.

Und auch wenn amn den Prozess letztendlich gewinnt, gilt dasselbe ... wie eben beschrieben, es dauert nochmal Wochen bis Monate. Das Amz setzt bei Leistungsempfängern einfach voraus, dass ein Brief nach 2 Tagen dort angekommen ist, umgekehrt gibt es da nix ... Briefe und Anträge verschwinden ab und zu einfach.