Antwort auf: Aamun

Oh, mir war gar nicht bekannt, dass der Regelsatz noch bei 361 € liegt.


Mach Sachen...genau deshalb steht da auch "regelbedarfsrelevante Ausgaben", nicht Regelsatz. Wir befinden uns hier im RBEG, dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz , das dir als Profi ja bekannt sein dürfte.
Der Name impliziert, was das Gesetz tut. Es bietet eine Grundlage für die Berechnung des Regelbedarfs und ist keine veraltete Internetquelle, sondern topaktuell.
Daraus errechnet sich für den aktuellen Regelsatz von 374€ in etwa folgende Verteilung:
Essen und Trinken: 133€
Andere Waren und Dienstleistungen (die nicht nur Hygieneartikel beinhalten): 27€
Das macht nach Adam Riese ca. 160€.


Antwort auf: Aamun
Wenn man die aktuellen Werte zusammenrechnet, kommt man auf 172 €, dass kannst du mir ruhig glauben.

Wie schon gesagt: Bitte kein Halbwissen verbreiten.


Antwort auf: Aamun
Also bitte kein veraltetes Internetwissen.

Veraltetes Internetwissen? Ich hab die Internetquelle genommen, weil ich keine Lust hatte, diese aktuelle Gesetzestextsammlung von 2012/2013 extra einzuscannen:

Warnung! Spoiler!
[img]http://image-upload.de/image/CXzjk9/73cc41a24b.jpg[/img]