Antwort auf: Vampgirl
Antwort auf: Babyplaya
Von mir wurde weder verlangt irgendwelche Kontoaktivitäten noch sonstiges zu offenbaren.
Ich habe z.B. auch durch meine vorherige Arbeit eine Steuernachzahlung in Höhe von 800 Euro erhalten, welche weder angerechnet noch verrechnet wurde. Ich konnte sie komplett behalten, ohne dass mir irgendwelche Leistungen verweigert wurden.


Du hast womöglich auch ALG I beantragt?!


Bei DIESEN Leistungsanträgen werden auch Steuererstattungen, Abfindungen & Co. angerechnet, weil es als Einkommen gilt.


Nein, ich hatte ALG II beantragt.
Zuerst wurde nebenbei eine Berechtigung auf ALG I geprüft, da ich aber nicht dafür in Frage kam, wurde der Antrag fallen gelassen und ALG II durchgesetzt.

Die Steuererstattung darf nicht einmal angerechnet werden, wenn
a) Der Arbeitszeitraum sich vor Antragstellung abspielte
b) Ein gewisser Freibetrag nicht überschritten wird.

Es wurde mir also weder etwas vom laufenden ALG II Geld abgezogen noch gestrichen, ich durfte die gesamte Erstattung zusätzlich behalten. (Habe ja immerhin auch dafür gearbeitet.)

Man kann es ja wie ein *Sparvermögen* ansehen. Hätte ich diese Steuern nicht gezahlt, hätte ich sie auch jeden Monat zur Seite legen können. Und bei Sparvermögen gibt es ja auch einen Freibetrag der nicht angerechnet werden darf.
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Aye, sir!