@Kaddi89:
Zitat:

LWG BaWü:
§ 7
Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

1.

das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2.

seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
3.

nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (Absatz 2).

Bei der Berechnung der Dreimonatsfrist nach Satz 1 Nr. 2 ist der Tag der Wohnungs- oder Aufenthaltsnahme in die Frist einzubeziehen.


Antwort auf: snoop-dogg-rapper


Bei der Implementierung neuer Systeme oder bei der Umsetzung neuer Ideen geht es nicht nur darum, dass etwas keine direkten Nachteile hat. Es muss abgewogen werden, ob es sich lohnt, etwas Neues einzubinden - sei es noch so einfach. Es wäre sicherlich auch nicht von Nachteil, würde das System so eingestellt, dass jedem User jede Woche 2 Knuddels aufs Konto überwiesen würden. - Ups, da haben wir schon wieder einen Bezug zum realen Leben. ;) - Den Einwand der Inflation lasse ich an dieser Stelle übrigens nicht gelten, wenn man bedenkt, dass ohnehin schon vielzu viele Knuddels umherschwirren. Früher war ihr fiktiver Wert deutlich höher, als heute.

Es spräche auch nichts dagegen, wenn..., oder dass...

Zitat:
gleiches gilt dann auch für den channel. die wahrscheinlichkeit ist höher dass ein wähler der wirklich aktiv im channel online war die situation und die kandidaten besser einschätzen kann als einer der nur alle jubel jahre mal kurz vorbei schaut.


Und genau das ist der springende Punkt: Du hast vollkommen Recht, wenn du, wie in der obigen Passage, von "aktiv" sprichst. Ein aktiver LC'ler kennt das Geschehen im Channel und die meisten CM-Anwärter. Wenn wir allerdings eine reine Anwesenheitspflicht haben, wird es darauf hinauslaufen, dass der Channel deutlich mehr passive Mitglieder aufweist. Damit meine ich LC'ler, die nur anwesend sind, die nicht mitlesen, nichts schreiben. - Und natürlich sind solche User schädlich für einen Channel und dessen CM-Wahl.

Versteht mich nicht falsch. Ich bin ebenso der Meinung, dass solche User für einen Channel und dessen CM-Wahl schädlich sind. Das Grundinteresse wird sich durch die Anwesenheitspflicht nur halt nicht verbessern. Es muss sich darauf konzentriert werden, wie man die LC'ler zum aktiven Chatten animierenkann. Diese Frage finde ich wichtiger, als zu hinterfragen, ob bspw. 1000 Pflichtminuten für LC'ler auch wirklich ausreichen, um wählen zu dürfen.



Hättest du den Thread aufmerksam gelesen hättest du bemerkt das genau das was du hier bemängelst nämlich die reine Anwesenheitspflicht schon berücksichtigt und ein entsprechender Vorschlag gemacht wurde um aus der Anwesenheitspflicht eine Aktivitätspflicht zu machen, so denn man denn wählen will. natürlich soll keiner verplfichtet werden etwas schreiben zu müssen...aber derjenige der nix schreibt kann dann auch nicht auf das recht bestehen wählen zu dürfen, so easy wäre das.

Sprich die LC Minuten werden nur gezählt wenn auch wirklich in diesem Channel durch den Nutzer aktivität erzeugt wird. Nix da mit channel nebenherlaufen lassen. Nur wenn das Channelfenster aktiv genutzt wird sollten auch die Minuten gezählt werden.
Hat der User mehrere Channel offen so wird die Zählung der Minuten automatisch gestoppt wenn der User einen anderen Channel aktiviert.

Technisch alles machbar...

Und die Vorteile liegen auf der hand...also wenn's keine eindeutigen Nachteile gibt dann stellt sich nur die Frage wann die cl es umsetzt. xD


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Orwell war ein Optimist
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„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
- Henry Ford