Wenn man eh nicht übernommen wird, kann man EVENTUELL noch einen Bonus rausholen, wenn der Arbeitgeber nicht aufpasst:
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Tag der Prüfung bzw. mit dem Tag der Bekanntgabe der Ergebnisse, wurde ja auch schon gesagt.
Wenn du nun NACH der Bekanntgabe der Ergebnisse (Beispiel 15ter des Monats) am 16ten dort noch auftauchst und arbeitest, so ist das sehr gut für dich. Denn dann hat dich dein Arbeitgeber NACH der Ausbildung beschäftigt, dazu braucht es keinen Vertrag, denn er hat dann dein "Arbeitsangebot" angenommen und es ist dann ein Arbeitsverhältnis nach gesetzlichen Bedingungen. Das bedeutet ersten volle Bezahlung und zweitens die üblichen Kündigungsfristen, um dich "loszuwerden".
Wenn ihm das erst ab 17ten oder 20sten einfällt, ist es z spät, dann BIST du normal beschäftigt. Wenn er dich DANN erst nach Hause schickt, musst du täglich deine Arbeitskraft anbieten, aber dann ist es schon zu spät und er muss "löhnen".
Weil die das meist wissen und beachten, wird man im Prüfungsmonat nach der Prüfung meist freigestellt, aber WENN eben nicht ....
Für Azubis, die übernommen werden, gilt das auch .. die haben Anspruch auf volles Geld ab dem Tag der Prüfungsergebnisse und nicht erst ab dem Folgemonat oder Ende des Termins, der im Ausbildungsvertrag steht.
Aber da wird man ja nicht unbedingt darauf bestehen und möglicherweise klagen .. aber wenn man eh nicht übernommen werden soll, kann man das eher tun.
Bearbeitet von Jennyhamster (05.06.2012, 18:59:29)