Der Fall selbst ist dieser: Sofern ich bestehe, endet meine Ausbildung direkt am 21. Juni, weil an diesem Tag die mündliche Prüfung stattfindet.
Hier ist der Knackpunkt. Deine Ausbildung endet im Falle des Bestehens nicht am Tag der letzten Prüfung, sondern am Tag der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss.
Werden die Prüfungsergebnisse vor dem 01.07. bekannt gegeben und du hast die Prüfung bestanden, so erlischt dein Kindergeldanspruch zum 30.06., da du ja ab dem 01.07. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und somit grundsätzlich Leistungsberechtigt nach dem SGB II bist (Grundsicherung/Hartz IV).
Werden die Prüfungsergebnisse erst im Juli, also ab dem 01.07. bekannt gegeben, so endet deine Ausbildung im Juli und du bist somit bis zum 31.07. leistungsberechtigt nach dem Bundeskindergeldgesetz.