Moin moin,
ich hole den Thread grade mal wieder hoch, weil das Problem vielleicht den ein oder anderen betrifft.
Es geht um das Kindergeld - man hat ja Anspruch darauf, sofern man sich noch in einer beruflichen oder schulischen Ausbildung befindet.
Die Frage dreht sich nun darum - wie lange der Anspruch besteht. Soweit ich herausfinden konnte, besteht der Anspruch bis zu dem Monat, in dem man die Ausbildung abschließt - also bis zu dem Tage der Bekanntgabe der Ergebnisse der mündlichen Prüfung. Ich bin mir aber nun nicht sicher, ob das wirklich so ist. Wenn die Ausbildung nicht bestanden wird, erlischt laut meinen Informationen der Anspruch dann, wenn man nicht mehr beschäftigt ist.
Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob das nun alles noch so stimmt, damals gab es ja noch die Jahreseinkommensgrenze, die bei der Berechnung noch eine Rolle spielte. Hat jemand Erfahrungen mit dieser Thematik?
Der Fall selbst ist dieser: Sofern ich bestehe, endet meine Ausbildung direkt am 21. Juni, weil an diesem Tag die mündliche Prüfung stattfindet. Bestehe ich nicht, endet sie zum 31. Juli. Übernommen werde ich so oder so nicht, bin also danach arbeitslos. Im November werde ich 24. Ferner habe ich eine eigene Wohnung.
Ist es also korrekt, dass ich den Anspruch in diesem Monat noch habe, habe ich auch Anspruch auf den vollen Satz oder nur auf einen Teil davon? Erlischt der Anspruch bei Nichtbestehen wirklich am 31. Juli, werde ich also im Juli auch noch Kindergeld bekommen?
Vielleicht hat der eine oder andere bereits Erfahrungen damit und kann mir weiterhelfen. Meine Mutter hat Angst, dass wir das Kindergeld für diesen Monat zurückzahlen müssen, bisher kam noch keine Rückmeldung von der Familienkasse.