Wobei du ja nichtmal ganz Unrecht hast^^
Sollte ein Admin, nach dem Beschwerdeweg, weiterhin an seiner Entscheidung festhalten, dann darf man auch den Nick Veröffentlichen.

Und dann sollte der Admin natürlich auch die Verantwortung seines Handelns tragen.^^
Das "müsste" der Admin eh, wenn er sich dann der Öffentlichkeit stellt, um seine Ansicht hier Schildern zu wollen,- es seie dann, er wäre "Feige".
Und sogar "das" wird durch einem VA als Legitim angesehen- Handeln: Ja - Begründen: Nein!

Lass mal, sooo ganz Verkehrt war es nun auch wieder nicht ;-)


Bearbeitet von Stefan 15 11 66 (16.05.2012, 08:52:32)