Du bist nicht angemeldet. [Anmelden]
Optionen
Thema bewerten
Wie viele Schlüssel stehen einem zu? - #2433256 - 11.04.2012, 22:36:48
smarty1404
​Let's go!

Registriert: 20.11.2004
Beiträge: 11.588
Hey,
als wir eingezogen sind, haben wir vom Vermieter zwei Haustürschlüssel bekommen. Wir wollten uns die Schlüssel nachmachen lassen, damit wir einen Haustürschlüssel unseren Eltern geben können, falls wir den mal vergessen und somit trotzdem reinkommen. Allerdings konnte der Schlüssel nicht nachgemacht werden, weil er irgendwie von einer bestimmten Firma ist und ein Sicherheitsschloss..? Ich habs nicht ganz verstanden.
Noch blöder sieht es mit dem Keller aus, weil wir hier von Anfang an nur einen Kellerschlüssel bekommen haben. Das ist ziemlich ungünstig, weil man so z.B. nie getrennt Fahrrad fahren kann, weil ja immer nur einer den Schlüssel halt. Auch diesen Schlüssel kann man nicht nachmachen lassen.
Der Vermieter stellt sich stur und möchte keinen weiteren aushändigen.

Kennt sich da vielleicht jemand aus und weiß, ob uns zumindest zwei Kellerschlüssel zustehen oder vielleicht auch drei Haustürschlüssel?

Vielen Dank. :)

[zum Seitenanfang]  
Re: Wie viele Schlüssel stehen einem zu? [Re: smarty1404] - #2433257 - 11.04.2012, 22:44:31
sarcasm

Registriert: 15.09.2010
Beiträge: 1.673
Ich habe kurz recherchiert, um die Informationen, die ich damals von meinem Vermieter erhielt, zu verifizieren:
Antwort auf: mietrecht-einfach.de
Es ist Aufgabe des Vermieters dafür zu sorgen, dass die Schlüssel in ausreichender Zahl überreicht werden. Ausreichend heißt, zwei komplette Sätze plus Schlüssel für jedes weitere Familienmitglied mit Ausnahme von Kleinkindern. Grundsätzlich ist also die Anzahl der Bewohner ausschlaggebend, was die Zahl der Schlüssel betrifft. Wenn allerdings regelmäßig ein Pflegedienst kommt, eine Tagesmutter, Babysitter oder auch Putzhilfen, können weitere Schlüssel verlangt werden. Selbst Schlüssel nachzumachen, ist zwar erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass der Vermieter über die Anzahl informiert wird.


Quelle: http://www.mietrecht-einfach.de/rechte-pflichten-schluessel.html
Ein zweiter Kellerschlüssel steht dir also auf jeden Fall zu.
_________________________
And without you is how I disappear.

[zum Seitenanfang]  
Re: Wie viele Schlüssel stehen einem zu? [Re: smarty1404] - #2433258 - 11.04.2012, 22:45:40
Wacken Open Air
Nicht registriert




Sowas ähnliches haben wir hier auch. Ist es bei euch auch so, dass alle in dem Haus einheitliche Haus- und Wohnungstürschlösser eingebaut bekommen haben? Das sind dann Spezialschlüssel bei uns. Alle kommen in die HAUStür und in die eigene Wohnungtür, aber halt nicht in die Wohnungstüren anderer.

Sprich: das sind dann Spezialschlüssel und wenn die abhanden kommen müssen bei uns im Haus alle Schlösser ausgetauscht werden. Könnte das auch der Hintergrund bei euch sein? Kellervortür natürlich eingeschlossen.

[zum Seitenanfang]  
Re: Wie viele Schlüssel stehen einem zu? [Re: ] - #2433360 - 12.04.2012, 07:54:32
2ocean
​I'm the sin.

Registriert: 02.12.2003
Beiträge: 5.640
In Mietshäusern können generell keine Schlüssel ohne Einverständnis des Vermieters nachgemacht werden. Ist doch logisch, sonst könnte ich ja beliebig viele Schlüssel nachmachen lassen und behalten und dann immer fröhlich in meine alte Wohnung reinspazieren, nachdem ich ausgezogen bin. Das sollte also nun wirklich niemanden verwundern.

Bin auch der Meinung, dass euch auf jeden Fall ein zweiter Kellerschlüssel zusteht (s.o.). Alles weitere ist wahrscheinlich eher Kulanz des Vermieters. Ich würde einfach nochmal versuchen mit ihm zu sprechen und ihm zu erklären, warum ihr gerne einen zusätzlichen Ersatzschlüssel hättet. Es ist ja schon auch in seinem Interesse, wenn nicht ständig ein Schlüsseldienst gerufen werden muss.
_________________________
Fairy tales don't come true. Reality is much stormier. Much murkier. Much scarier.
Reality is so much more interesting than living happily ever after.

[zum Seitenanfang]  
Re: Wie viele Schlüssel stehen einem zu? [Re: 2ocean] - #2433681 - 12.04.2012, 19:45:07
vW2

Registriert: 12.05.2004
Beiträge: 6.610
Also ich habe 3 Wohnungschlüssel bekommen.

Für den Keller habe ich 2, aber da muss man sein eigenes Schloss nehmen, welches die Vormieter dagelassen haben^^

[zum Seitenanfang]  
Re: Wie viele Schlüssel stehen einem zu? [Re: vW2] - #2433688 - 12.04.2012, 19:53:15
Wacken Open Air
Nicht registriert


Zitat:
Für den Keller habe ich 2, aber da muss man sein eigenes Schloss nehmen, welches die Vormieter dagelassen haben^^


Ja das ist ja auch üblich so. Aber in eigentlich allen Häusern mit Mietwohnungen gibt es ja eine Kellervortür, die man erst aufschließen muss, wenn man dahin will, wo die Keller sind. :-)
Bei uns ist das wie gesagt kein Problem, wir haben einen Universalschlüssel für Keller- Haus- und Wohnungstür. Nur kann ich den TE schon verstehen, dass zumindest ein zweiter Kellervortürschlüssel äußerst praktisch und sinnvoll wäre und warum man ihm das verweigert muss man eigentlich nicht verstehen.

[zum Seitenanfang]  
Re: Wie viele Schlüssel stehen einem zu? [Re: ] - #2433802 - 12.04.2012, 22:58:13
Jennyhamster
Nicht registriert


Diese speziellen Schlüssel einer sogenannten Schließanlage (die passen in mehrere Schlösser, wie Wacken sagte, etwa Haustür und Wohnungstür, aber nicht Wohnungstür des Nachbarn) KANN ein guter Schlüsseldienst nachmachen, die dürfen es aber nicht ohne Erlaubnis des Vermieters. Was jetzt nicht heißt, dass jeder Dienst die Rohlinge da hat, kann auch vorkommen, dass die extra bestellt werden müssen.

Die Erlaubnis kann der Mieter aber vom Vermieter verlangen, sofern er eben gute Gründe hat, und das trifft ja hier zu.

[zum Seitenanfang]  
Re: Wie viele Schlüssel stehen einem zu? [Re: ] - #2434082 - 13.04.2012, 14:49:38
smarty1404
​Let's go!

Registriert: 20.11.2004
Beiträge: 11.588
Antwort auf: Jennyhamster
Die Erlaubnis kann der Mieter aber vom Vermieter verlangen, sofern er eben gute Gründe hat, und das trifft ja hier zu.

Gut, ich möchte aber nicht über 20€ zahlen, wenn mir der Schlüssel eigentlich vom Vermieter gestellt werden muss..

Einen Universalschlüssel, der in Haus- und Wohnungstür passt, haben wir aber nicht. Das Schloss von der Haustür wurde wohl irgendwann mal ausgetauscht und ist neuer als die anderen. Der Schlüssel lässt sich theoretisch auch nachmachen, aber das nützt ja noch nichts, wenn wir den Wohnungsschlüssel nicht nachmachen können. Der gehört nämlich zu diesem Sicherheitsschloss, genauso wie der Kellerschlüssel (der passt übrigens auch in die Tür für den Speicher).

Der Vermieter sieht die Notwendigkeit eines zweiten Kellerschlüssels nicht. Wenn man z.B. das Fahrrad geholt hat, kann man den Schlüssel ja wieder in die Wohnung legen, damit der andere ihn später benutzen kann.. %-)

[zum Seitenanfang]  
Re: Wie viele Schlüssel stehen einem zu? [Re: smarty1404] - #2480973 - 29.07.2012, 12:36:17
cooldragon 1991

Registriert: 27.06.2006
Beiträge: 752
Antwort auf: smarty1404

Der Vermieter sieht die Notwendigkeit eines zweiten Kellerschlüssels nicht. Wenn man z.B. das Fahrrad geholt hat, kann man den Schlüssel ja wieder in die Wohnung legen, damit der andere ihn später benutzen kann.. %-)


So einfach kann sich der Vermieter nicht rausreden, wenn im Mietrecht steht, zwei komplette Sätze und dazu gehört auch der Kellerschlüssel, dann muss er auch einen 2. zweiten aushändigen. Die kosten dazu muss auch der Vermieter tragen.
Inwiefern du den dann eigenmächtig Nachmachen lassen und die Kosten dann den Vermieter in Rechnung stellen kannst um dein Recht durch zusetzen bin ich überfragt.

Ich würde den Vermieter noch mal zu einem Gespräch bitten und ihm freundlich mit dem Auszug aus dem Mitrecht auf seine Pflichten (bzw. deine Rechte) hinzuweisen, dass er doch bitte dir einen 2. Kellerschlüssel aushändigt und ihn eine angemesse Frist, i.d.R. 14 Tage, setzt diesem Nachzukommen. Sollte er dem nicht nachkommen, dann bist du gezwungen diesen selbst nachmachen zu lassen und stellt ihm die Kosten, die du dafür hast in Rechnung.
Informier dich darüber aber noch mal ganz genau und nimm für evtl. Beweiszwecke gleich einen Auszug mit. Noch besser ist es wenn du einen Zeugen mit nimmst, dann kann er später nicht in Ausreden flüchten.

Manchmal bewirkt ein gewisser Nachdruck doch Wunder :) Alles andere hast du ja schon versucht.
_________________________
Verkaufe mein altes Notebook mit C2D @2,4 GHz, GeForce 9800M, Alu Gehäue - Bei Interesse melden

[zum Seitenanfang]