Es ist Aufgabe des Vermieters dafür zu sorgen, dass die Schlüssel in ausreichender Zahl überreicht werden. Ausreichend heißt, zwei komplette Sätze plus Schlüssel für jedes weitere Familienmitglied mit Ausnahme von Kleinkindern. Grundsätzlich ist also die Anzahl der Bewohner ausschlaggebend, was die Zahl der Schlüssel betrifft. Wenn allerdings regelmäßig ein Pflegedienst kommt, eine Tagesmutter, Babysitter oder auch Putzhilfen, können weitere Schlüssel verlangt werden. Selbst Schlüssel nachzumachen, ist zwar erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass der Vermieter über die Anzahl informiert wird.
Quelle: http://www.mietrecht-einfach.de/rechte-pflichten-schluessel.html