Gibts denn einen Nachweis dafür, dass ein Absturz der Grund für das angebliche Fehlen ist?
Ansonsten steht in den AGB aber auch, dass Knuddels keine Garantie dafür übernimmt, dass die zur Verfügung gestellten Dienste dauerhaft in der bekannten Form bestehen bleiben - das schließt im weitesten Sinne auch mit ein, dass man einen eventuellen Verlust von virtuellen Gütern in Kauf nehmen muss.