meine bescheidene meinung dazu

erstmal ist es doch sache jedes bürgers selber wo er seinen hauptwohnsitz und wo er seinen nebenwohnsitz hat.
wichtig ist doch nur das er einen amtlichen hauptwohnsitz hat wo er von amts wegen oder anderen wegen erreichbar ist was ja der fall ist denn du bist am wochenende heim zumal die woche über auch deine eltern.
wie oft man sich dort aufhält ist doch nicht relevant und geht das amt meiner ansicht nach auch garnichts an.
ich bin zum beispiel in der regel 4 wochen am stück nicht an meinem hauptwohnsitz wegen beruflicher tätigkeit allerdings hab ich keinen nebenwohnsitz in dem sinne.
es mag regelungen geben die festlegen ab wann man seinen hauptwohnsitz zum nebenwohnsitz verlagern soll oder muss das weis ich jetzt nicht aber das man nur weil man beruflich oder schulisch in der woche über abwesent ist den hauptwohnsitz dorthin verlegen muss das erscheint mir nicht glaubhaft.
dann müsste ja jeder der auf montage ist seinen hauptwohnsitz ändern.
mir ist also nicht ganz schlüssig was das amt da verlangt und auf welcher basis denn ich glaube nicht das die gesetzliche regel sofern es da eine gibt in deinem fall anwendbar wäre.
und soweit ich weis ist das amt verpflichtet dir auf verlangen gegen gebühr eine meldebescheinigung auszustellen.
warum du dort gemeldet bist und wieviel tage du im monat dort bist geht die garnichts an.
ich würde mich da also auch nochmal schlau machen am besten per anwalt der sich mit dieser art recht auskennt.