und damit muss er sich wieder arbeitslos melden auch wenn es nur formal zur Überbrückung.
Ob man sich nun tatsächlich arbeitslos melden muss, weiß ich spontan nicht. Habe ich ehrlich gesagt bisher noch nie getan, selbst wenn zwischen Schule und Studienbeginn ein paar Monate lagen. Allerdings habe ich auch keine Leistungen bezogen oder beziehen wollen.
Zu Not ist es also etwas, was man auch einfach umgehen kann.
Wenn er nun irgendwelche Leistungen vom Amt bezieht, mag es da Knackpunkte geben, aber die sehe ich hier nicht gegeben. Wo ich wohne, hat niemand zu entscheiden. Es steht mir jederzeit zu, meinen Wohnort selbst zu wählen, sofern ich eben dafür auch aufkommen kann. Das gilt auch für den Threadersteller.
Mordor Ork