Hallo ihr Lieben,

es ist leider so,das man sobald man auch nur ergänzende Beihilfe beim Amt beantragen möchte
und in ner WG lebt als eheähnliches Verhältnis geführt wird.
Das heisst das das WG-Mitglied solange als Haushaltsvorstand gilt bis der andere selber soviel Geld verdient,
das das Amt seine Hilfe einstellen kann.
Ich habe es selber schon mitgemacht als die Freundin meines Sohnes vorrübergehend bei uns gelebt hat.
Da mein Sohn und mein Mann zu dem Zeitpunkt beide berufstätig waren (sind es beide noch),
hat sie bis auf nen minimalen Mietzuschuss keinen weiteren Cent vom Amt bekommen
und mein Sohn durfte dann für den Rest aufkommen.
Ich finde das sowas von bescheuert,
denn man kann doch eigentlich vom Staat her net sagen,
das jeder der sich mit nem anderen ne Wohnung/Zimmer teilt auch nen sexuelles Verhältnis mit dem/derjenigen hat.
So interprätiere ich jedenfalls eheähnliches Verhältnis.

LG Sweety