Antwort auf: Hektor Rottweiler
Wenn ich bedenke, wie viele Studenten-WGs mit weitaus mehr als zwei Bewohnern es gibt, bereitet mir der Gedanke daran, dass die Voraussetzung für eine gemeinsame Wohnung eine feste Beziehung sei, Sorgen über deren Sexualmoral . .


Made my day :-D.

Selbstverständlich ist es möglich. Und da er überhaupt keine Leistungen beziehen möchte, hat das Amt auch überhaupt kein Mitspracherecht. Daher viel Spaß in eurer WG.

Mordor Ork
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Nichts auf der Welt ist gerechter verteilt als der Verstand, denn jeder glaubt genug davon zu haben.