Du müsstest dein Job aber aufgeben um umziehen zu können und damit wäre wieder das Amt für dich zuständig und die zahlen nur wenn a) ein driftiger Grund für deine Kündigung des aktuellen Beschäftigungsverhältnisse vorliegt und b) du einen von beiden Seiten unterschriebenen Lehrvertrag vorweisen kannst und die Ausbildung tatsächlich beginnst.
Roiber.