Naja so wie ich das hier verstehe hat doch nur der Kumpel den Job. Der TE selbst müsste ja erst einmal die Lehrstelle finden und solange er die nicht hat bezahlt das Amt auch nichts (wenn er einfach umzieht). Er muss also erst den (gültigen) Lehrvertrag vorweisen ehe er die Kosten für den Umzug und die entstehenden Kosten bis zum ersten Lehrlingsgehalt bezahlt bekommt. Einfach nach belieben den Wohnort wechseln ist nicht.
Roiber.