Antwort auf: Bigg Boss
Das ist strafbar.


Wenn man keine Ahnung hat....

1. Warum kramst du den alten Thread hier raus um etwas zu schreiben, was überhaupt nicht stimmt?

2. Unterscheidet man bei der Sterbehilfe zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe (Beihilfe zur straflosen Selbsttötung)

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland klar verboten, somit auch strafbar (§ 216 StGB).
Beihilfe zur straflosen Sterbehilfe wird nicht bestraft, das liegt daran, dass jemand, der Beihilfe zu einer Tat begeht, nur bestraft werden kann, wenn die Haupttat auch strafbar ist.

Beihilfe zur Sterbehilfe kann vorliegen, wenn derjenige, der getötet werden will, selbst den "letzten Schritt" tut. Beispielsweise kann er mit dem Arzt sprechen, ihm seinen Wunsch äußern, der Arzt kann ihm ein Gift hinstellen, der, der sterben möchte, entscheidet aber am Ende selbst, ob er das Gift trinkt.
Das ist absolut straflos.


Unter § 211 fällt das in der Regel schon mal gar nicht, da die Mordmerkmale in der Regel nicht vorliegen. § 216 ist eher einschlägig für Fälle in denen Patienten sterben wollen, selbst aber nicht den letzten Schritt tun.