Antwort auf: Schwimmwart
nette umschreibung für einen kaltblütigen Mord.


Mord bedeutet einen Menschen aus Habgier, Mordlust und anderen niederen Beweggründen zu töten. Wenn Sterbehilfe nicht mit einem Gewinn einher geht und dies mit ausdrücklichen Einverständnis des Patienten geschiet, entfallen jedweige niedere Beweggründe. Daher ist die Gleichsetzung zwischen Mord und Sterbehilfe lediglich eine rhetorische Hyperbel, jedoch rational und formaljuristisch vollkommen falsch.
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