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Führerschein - BF17 - Anhänger (?) - #2294309 - 27.07.2011, 21:34:07
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Hey,

vorab hoffe ich, dass der Thread so richtig ist, ich fand sonst kein passendes Sub.

Ich habe da mal eine frage bezüglich des Führerschein der Klasse BF17. Diese habe ich nämlich. Und nun wollte ich gerne einen Pferdehänger ziehen. Nun habe ich aber ein Problem, und zwar folgendes:

Ich weiß nu nicht genau, was der Hänger wiegt. Kann es aber in den nächsten Tagen berichten.

Im normalfalle ist es doch so, dass man ein Auto bis zur zulässigen Gesamtmaße 3500 KG und ein Anhänger bis 750 KG ziehen darf. Nun gibts da aber eine ausnahme, und zwar diese:

Zitat:

Klasse B

Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem
Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse
des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination
3,5 t nicht übersteigt).


Keine Befristung der Besitzdauer


Es geht um den Fett markierten Text.

Nun meine frage. Das Auto meiner mum wiegt:

Zulässiges Gesamtzuggewicht: 2925 KG

Zulässiges Gesamtgewicht: 2025 KG

Leergewicht im fahrbereiten Zustand: 1472 KG

Stützlast: 50 KG

Der Anhänger wiegt leer so ca. 800 KG Voll ca. 1400 KG (Dies ist nur eine Schätzung meinerseits, die genauen Gewichte werde ich noch nachfragen)

Nun ist die frage: Die leermaße (des Autos) ist ja 1472 KG, der Anhänger wiegt leer 800 kg. Dann sind wir bei 2272 KG. dürfte ich dann noch ein Hänger bis (Zulässige Gesamtmasse) 1228 KG ziehen? bzw darf ich als BF17 Fahrer überhaupt solche Hänger ziehen?

Bitte nur verlässliche Quellen, mag nicht, dass mir nu jemand das bestätigt, und ich dann von der Polizei angehalten werden und mein lappen abgeben muss. :p

Wäre um hilfe dankbar.

Liebe Grüße,
Artus.


Bearbeitet von Artus (27.07.2011, 21:35:08)

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Re: Führerschein - BF17 - Anhänger (?) [Re: ] - #2294341 - 27.07.2011, 22:28:37
Gelöschter Nutzer
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(1472 KG + 75KG) / 2 = 773,5 -> max. 750kg zulässig, also darfst du 750kg Anhängelast damit ziehen.

Hast du nen Geländewagen ist, es dann *1,5 und max. 3,5t :-D

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Re: Führerschein - BF17 - Anhänger (?) [Re: ] - #2294371 - 27.07.2011, 23:08:50
Gelöschter Nutzer
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Ne, es ist ein Citroen Berlingo.

Aber wieso 1472 + 75? Muss ich das verstehen?
[img]http://www.speedheads.de/artikelbilder/2008/CitroenBerlingo2.jpg[/img]


Bearbeitet von Artus (27.07.2011, 23:13:49)

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Re: Führerschein - BF17 - Anhänger (?) [Re: ] - #2294450 - 28.07.2011, 00:51:52
Gelöschter Nutzer
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Du darfst einen Anhänger ziehen, der maximal 1472 Kilo hat, allerdings nur, wenn der eine Bremse hat.
Jetzt kommen die ABERS:

Es gilt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, NICHT für das wirkliche Gewicht, auch wenn das niedriger ist.

Hat der Anhänger ein zuässiges Gesamtgewicht von 1200 Kilo, darfst du den ziehen. Darf natürlich insgesamt nicht schwerer als die 1200 werden.

Hat der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 1500 Kilo, darfst du den nicht ziehen, auch wenn der leer nur 400 wiegt oder noch weniger, es gilt das zulässige (mögliche) Gesamtgewicht, und 1500 sind höher als das Leergewicht des Fahrzeuges.

Dann noch in die Papiere des Berlingo schauen, da seht auch irgendwo die maximale Anhängelast. Die liegt meines Wissens bei etwa 1100 Kilo, wenn der Anhänger eien Bremse hat, und etwa bei 600 Kilo, wenn der keine hat.

Also darf der Anhänger etwa 1100 Kilo zulässiges Gesamtgewicht haben, wenn der eine Bremse hat, und um die 600, wenn nicht. Und wie gesagt: Nicht das ECHTE Gewicht ist erlaubt, sondern das zulässige MÖGLICHE Gesamtgewicht des Anhängers.

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Re: Führerschein - BF17 - Anhänger (?) [Re: ] - #2294455 - 28.07.2011, 01:21:05
Gelöschter Nutzer
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Hey,

danke schonmal dafür. Soweit habe ich es verstanden, ich muss morgen mal nachfragen, ob der Anhänger automatisch bremst und wieviel er genau wiegt (gesamtmaße, leergewicht usw..) ich glaube, er hat eine Auflaufbremse, bin mir aber nicht sicher.

Hmm maximale Anhängelast fand ich nu in den Papieren nicht, evt stehts im Fahrzeugschein, aber da es schon 20 nach 1 ist, mag ich nu nicht noch ans Auto. Das einzigste was an Gewichten in den Papieren steht, habe ich mal Fotographiert.. hier..

[img]http://i55.tinypic.com/ngyk3n.jpg[/img]
[img]http://i55.tinypic.com/2uyloia.jpg[/img]

wie man oben in Fett sieht, steht da nur Zulässige Gesamtzuggewicht, zulässiges Gesamtgewicht , Leergewicht im fahrbereiten Zustand und Stützlast.

Ich werde morgen mal abwarten, bis ich die ganzen Daten weiß.

Liebe Grüße,
Artus.

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Re: Führerschein - BF17 - Anhänger (?) [Re: ] - #2294461 - 28.07.2011, 02:31:42
Gelöschter Nutzer
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Das sind die technischen Werte, die haben nicht unbedingt was mit der Führerscheinklasse zu tun, denn das ist ja weltweit anders geregelt. Gibt ja auch Länder, da ist Anhänger für Autoführerschein verboten, da gelten die technschen Werte dennoch.

ÜBLICHERWEISE passen die meisten Eintragungen im deustchen Fahrzeugschein zu Klasse B oder BE. Ausnahmen sind meist Autohändler mit fetten Geländewagen und Anhänger für Autos dahinter .. das fällt dann meist/oft in C1E, das Nachrechnen ist eben je nach Gewicht etwas kompliziert die Führerscheinklasse betreffend..

Dummerweise ist beimn Zugfahrzeug das ECHTE Gewicht ausschlaggebend, wenn also 5 Leute drin sind, ändert sich das und man ist in Grenzfällen über den 3,5. Deswegen ist das ja auch mit der einen Person zu 75 Kilo erwähnt ...

Sind zwar Ausnahmefälle, aber genau darum haben die Autobahnpolizisten oft eine Waage dabei, die wiegen nicht nur Lastwagen nach.



Bearbeitet von Jennyhamster (28.07.2011, 02:34:54)

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Re: Führerschein - BF17 - Anhänger (?) [Re: ] - #2294585 - 28.07.2011, 11:42:50
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Registriert: 28.07.2007
Beiträge: 2.401
Mahlzeit,

also wenn man mit 75 Kilogramm für 2 Personen rechnet, dann ist es wirklich sehr großzügig. :-D

QUELLE: Lehrbuch "Fahren Lernen" || Verlag: Heinrich Vogel GmbH
Also ich habe nun mal in meinem Fahrschulbuch rumgekramt und dabei folgende Seite entdeckt:
Warnung! Spoiler!
[img]http://img402.imageshack.us/img402/3807/fahrschule.jpg[/img]


Soweit ich nun alles richtig gelesen habe, dürfte dein Anhänger maximal 1471,9 kg wiegen.
Desweiteren darf die gesamte Personenkörpermasse maximal 556,1 kg betragen.



Bearbeitet von Hard Enduro (28.07.2011, 11:43:14)
Bearbeitungsgrund: Bild verspoilert!

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Re: Führerschein - BF17 - Anhänger (?) [Re: Hard Enduro] - #2294638 - 28.07.2011, 13:35:25
Gelöschter Nutzer
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Hey,

Danke schonmal dafür. Allerdings habe ich eben mal nachgefragt, und der hänger wiegt in etwa 2.000 KG! (zul. Gesamtmaße) somit darf ich ihn leider nicht fahren. Ärgerlich. :((

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Re: Führerschein - BF17 - Anhänger (?) [Re: ] - #2294662 - 28.07.2011, 14:07:15
Hard EnduroGlobaler Moderator
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Beiträge: 2.401
Heyho,

richtig, dieser zählt somit für die Klasse C1E.

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Re: Führerschein - BF17 - Anhänger (?) [Re: ] - #2294725 - 28.07.2011, 15:35:52
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Antwort auf: Artus
Hey,

Danke schonmal dafür. Allerdings habe ich eben mal nachgefragt, und der hänger wiegt in etwa 2.000 KG! (zul. Gesamtmaße) somit darf ich ihn leider nicht fahren. Ärgerlich. :((


Richtig.

UND er darf überhaupt nicht hinter einen Berlingo. Liegt auch da voll drüber.

"Passende" Anhänger kann man aber quasi überall für recht kleines Geld mieten, wenn es nötig ist.

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Re: Führerschein - BF17 - Anhänger (?) [Re: ] - #2294745 - 28.07.2011, 16:17:20
Gelöschter Nutzer
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Doch, hinter ein Berlingo darf er. Nu muss halt meine Mutter fahren, die hat noch die alte Klasse 3. Naja, ''passend'' geht so nicht, da wir ein Pferd transportieren müssen, und da brauch man halt so ein Pferdehänger. :p

Naja, dann ist meine frage auch beantwortet und hier kann von mir aus auch geschlossen werden, danke.

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Re: Führerschein - BF17 - Anhänger (?) [Re: ] - #2294760 - 28.07.2011, 16:37:13
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Sieh dir nochmal an, was du als Bilder hir reingestellt hast .. danach darf der Berlingo das NICHT.
Das endet bei 1600, was der ziehen darf.

Deine Mutter hat allerdings unabhängig davon mit dem alten 3er nicht nur CE und C1E eingeschlossen OHNE Altersbeschränkung ( wer C1E später macht, muss ab 50 Gesundheitsprüfung ablegen, deine Mutter nicht), sondern auch bis 50 einen Teil von Ganz-C, es ist möglich , ein Zugfahrzeug mit 7,5 Tonnen zu faren und dahinter einen gebremsten Anhänger von nochmal soviel.bzw. mehr, es ist das eineinhalbfache der 7,5 Tonnen als Anhänger möglich, aber NUR eine bestimte Sorte, einachsig und gebremst. C1 und C1e darf für deine Mutter auch zweiachsig sein.
Ist allerdings ein Spezialfall, der mit 50 dann Gesundheitsprüfung nötig macht, wenn man das weiter haben will.

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Re: Führerschein - BF17 - Anhänger (?) [Re: ] - #2309089 - 26.08.2011, 16:27:06
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Hi freunde,

Dieses Thema hatte sich dann ja erledigt. Allerdings haben wir uns wieder einen Hänger geliehen, diesmal einen kleineren, nun hab ich wieder die selbe Frage: Darf ich als BF17 Fahrer diesen Hänger ziehen?

Zu den Daten:

Warnung! Spoiler! (Autodaten)
Auto: Citroen Berlingo Gesamtmasse usw hier:

Antwort auf: Artus

[img]http://i55.tinypic.com/ngyk3n.jpg[/img]
[img]http://i55.tinypic.com/2uyloia.jpg[/img]


Antwort auf: Artus


Nun meine frage. Das Auto meiner mum wiegt:

Zulässiges Gesamtzuggewicht: 2925 KG

Zulässiges Gesamtgewicht: 2025 KG

Leergewicht im fahrbereiten Zustand: 1472 KG

Stützlast: 50 KG


Zu den Daten vom Hänger:
Warnung! Spoiler! (Anhänger)

Offener Kastenhänger

zul. Achslast: 75 KG

Nutz-oder Aufliegelast: 1020 KG

maße über alles: 4320 MM

Leergewicht: 280 KG.


Darf ich den denn nu fahren? Wäre um hilfreiche und schnelle Hilfe dankbar. <3

Liebe Grüße,
Artus.

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Re: Führerschein - BF17 - Anhänger (?) [Re: ] - #2310663 - 30.08.2011, 00:37:49
TobiasHH14

Registriert: 09.07.2005
Beiträge: 2.724
fahren darfst du einen anhänger bis 750kg , solange das gesamtgewicht samt auto nicht über 3,5t wiegt...wenn also das auto schon 3t wiegt, darfst du nur noch 500kg fahren.
daten:
1.) Du darfst jeden PKW bis 3,5t fahren
2.) Anhänger dürfen maximal 750kg wiegen
2.) Anhänger und PKW zusammen dürfen nicht über 3,5t wiegen
3.) einziger Sonderfall: Der PKW wiegt genau 3,5t. Dann und nur dann darfst Du noch zusätzlich einen Anhänger mit max. 750kg dranhängen. Sollte der PKW also 3,4t wiegen, dürfte der Anhänger max. 100kg wiegen.


Bearbeitet von TobiasHH14 (30.08.2011, 00:39:19)

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Re: Führerschein - BF17 - Anhänger (?) [Re: TobiasHH14] - #2313638 - 04.09.2011, 20:23:56
Gelöschter Nutzer
Nicht registriert


Antwort auf: TobiasHH14
fahren darfst du einen anhänger bis 750kg , solange das gesamtgewicht samt auto nicht über 3,5t wiegt...wenn also das auto schon 3t wiegt, darfst du nur noch 500kg fahren.
daten:
1.) Du darfst jeden PKW bis 3,5t fahren
2.) Anhänger dürfen maximal 750kg wiegen
2.) Anhänger und PKW zusammen dürfen nicht über 3,5t wiegen
3.) einziger Sonderfall: Der PKW wiegt genau 3,5t. Dann und nur dann darfst Du noch zusätzlich einen Anhänger mit max. 750kg dranhängen. Sollte der PKW also 3,4t wiegen, dürfte der Anhänger max. 100kg wiegen.


Gefährliches Halbwissen besitzen, aber trotzdem mal antworten ;) SOwas lieb ich.

Also es gelten folgende Regeln:
1. einen Anhänger bis 750 kg darfst du IMMER fahren (egal ob das Auto 500 kg oder 3500 kg wiegt!)
2. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf die Leermasse des PKW nicht überschreiten
3. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs + das zulässige Gesamtgewicht darf 3500 kg nicht überschreiten (Hier tritt z.B. Regel 1 in Kraft, wenn der Hänger 750kg oder weniger zul. Gesamtgewicht hat, darfst du auch damit fahren wenn die addierten zul. Gesamtgewichte mehr als 3500 kg ergeben)

Nun zu deinem Beispiel:
Wiegt der Hänger mehr als 750 kg? Ja!
Leermasse (280kg) + Nutzlast (1020kg) = 1300 kg zul. Gesamtgewicht (Das würde ich allerdings nochmal kontrollieren)

Das zul. Gesamtgewicht des Hängers ist niedriger als die Leermasse des Fahrzeugs: Passt

Zul. Gesamtgewicht des Autos (2025kg) + zul Gesamtgewicht Anhänger (1300) = 3325 kg: Passt auch.

D.h. eig darfst du.
ABER: in den Papieren steht noch: "Zulässiges Gesamtzuggewicht: 2925 KG" das würde ich nochmal kontrollieren. Denn dein Zug wiegt ja deutlich mehr als 2925 kg

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