Hey,

vorab hoffe ich, dass der Thread so richtig ist, ich fand sonst kein passendes Sub.

Ich habe da mal eine frage bezüglich des Führerschein der Klasse BF17. Diese habe ich nämlich. Und nun wollte ich gerne einen Pferdehänger ziehen. Nun habe ich aber ein Problem, und zwar folgendes:

Ich weiß nu nicht genau, was der Hänger wiegt. Kann es aber in den nächsten Tagen berichten.

Im normalfalle ist es doch so, dass man ein Auto bis zur zulässigen Gesamtmaße 3500 KG und ein Anhänger bis 750 KG ziehen darf. Nun gibts da aber eine ausnahme, und zwar diese:

Zitat:

Klasse B

Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem
Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse
des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination
3,5 t nicht übersteigt).


Keine Befristung der Besitzdauer


Es geht um den Fett markierten Text.

Nun meine frage. Das Auto meiner mum wiegt:

Zulässiges Gesamtzuggewicht: 2925 KG

Zulässiges Gesamtgewicht: 2025 KG

Leergewicht im fahrbereiten Zustand: 1472 KG

Stützlast: 50 KG

Der Anhänger wiegt leer so ca. 800 KG Voll ca. 1400 KG (Dies ist nur eine Schätzung meinerseits, die genauen Gewichte werde ich noch nachfragen)

Nun ist die frage: Die leermaße (des Autos) ist ja 1472 KG, der Anhänger wiegt leer 800 kg. Dann sind wir bei 2272 KG. dürfte ich dann noch ein Hänger bis (Zulässige Gesamtmasse) 1228 KG ziehen? bzw darf ich als BF17 Fahrer überhaupt solche Hänger ziehen?

Bitte nur verlässliche Quellen, mag nicht, dass mir nu jemand das bestätigt, und ich dann von der Polizei angehalten werden und mein lappen abgeben muss. :p

Wäre um hilfe dankbar.

Liebe Grüße,
Artus.


Bearbeitet von Artus (27.07.2011, 21:35:08)