Kann ein Betrug sein, außerdem nur weil es strafrechtlich nicht wirklich von Belang ist, heißt das nicht, dass es zivilrechtlich keine Folgen haben kann. Stellt eine Pflichtverletzung des Vertrages dar, was zum Schadensersatz nach § 280 I ff. BGB führen kann. - Folglich nein.

Rockmusik hören? (hatte vorher ne andere Frage, Thread verwechselt) xD


Bearbeitet von phoenixsoul w (26.06.2011, 23:33:27)