So, hier ein schöner Satz: Die Haltung einer Katze ist - solange es nicht zu Beeinträchtigungen der Nachbarn kommt - grundsätzlich erlaubt. Wurde von einem Gericht entschieden, ein Netzt ist eine Beeinträchtigung!

Außerdem bei einem Fall bekam der Kläger recht, weil die Katzte des nachbars das grundstück teilweise kaputt gemacht hat, z.B. der putz verkratzt hat, da könnte man es teilweise ableiten, das das auch für das jagen und angreifen anderer haustiere gilt.
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Wer andern eine Grube gräbt, hat ein Grubengrab Gerät.