Antwort auf: html
Andererseits aber würden wirklich eine Menge extremistischer Nicknames einen Freifahrtschein erhalten.


So formuliert ist es ganz klar falsch. AGB-widrige Nicks erhalten keinesfalls Freifahrtsscheine. Nur weil sie anmeldbar sind heißt das keinesfalls, dass sie vor Sanktionen sicher wären.

Die aktuelle Situation sieht so aus, dass AGB-widrige Nicks genauso wie AGB-konforme Nicks pauschal ausgeschlossen werden, was keine wirklich befriedigende Lösung ist.

Wird das Zeugs vom Filter genommen, dann lassen sich zwar AGB-widrige Nicks genauso wie AGB-konforme Nicks anlegen, jedoch werden die AGB-widrigen recht schnell gesperrt und blockieren damit gleichzeitig die Registrierung ähnlicher Nicks. Heißt wenn jemand Blood n Honor anlegt, dann sollte Bl00d n H0n0r ja auch nicht mehr anmeldbar sein, durch die Ähnlichkeit.
Es wird sicher kurzzeitig zu einem kleinen Anstieg von AGB-widrigen Nicks kommen, der sollte sich jedoch duch die Sperrungen recht schnell wieder legen. Gleichzeitig können die AGB-konformen Nicks sich aber ausbreiten.

Die AET-Nicks können vorsorglich wieder auf den Filter gepackt werden, um das Problem zu erschlagen.

So war das ja auch nicht gemeint, sondern eher so, dass solche Nicknames dann anmeldbar wären. Aber das weiß man ja sowieso. Man muss schon zwischen erlaubt und nicht erlaubt differenzieren. Ich hatte nur gehofft, dass man mit Freischaltung direkt vorbeugt und eine Reihe (100% gehen natürlich nie) verbotener Nicknames auf den Filter setzt.