Antwort auf: html
Andererseits aber würden wirklich eine Menge extremistischer Nicknames einen Freifahrtschein erhalten.


So formuliert ist es ganz klar falsch. AGB-widrige Nicks erhalten keinesfalls Freifahrtsscheine. Nur weil sie anmeldbar sind heißt das keinesfalls, dass sie vor Sanktionen sicher wären.

Die aktuelle Situation sieht so aus, dass AGB-widrige Nicks genauso wie AGB-konforme Nicks pauschal ausgeschlossen werden, was keine wirklich befriedigende Lösung ist.

Wird das Zeugs vom Filter genommen, dann lassen sich zwar AGB-widrige Nicks genauso wie AGB-konforme Nicks anlegen, jedoch werden die AGB-widrigen recht schnell gesperrt und blockieren damit gleichzeitig die Registrierung ähnlicher Nicks. Heißt wenn jemand Blood n Honor anlegt, dann sollte Bl00d n H0n0r ja auch nicht mehr anmeldbar sein, durch die Ähnlichkeit.
Es wird sicher kurzzeitig zu einem kleinen Anstieg von AGB-widrigen Nicks kommen, der sollte sich jedoch duch die Sperrungen recht schnell wieder legen. Gleichzeitig können die AGB-konformen Nicks sich aber ausbreiten.

Die AET-Nicks können vorsorglich wieder auf den Filter gepackt werden, um das Problem zu erschlagen.